Görke: Breite Schultern müssen mehr tragen

Brandenburgs Finanzminister für Wiedererhebung der Vermögensteuer - 190 Millionen Euro Mehreinnahmen für Brandenburg möglich

- Erschienen am 27.08.2019 - Pressemitteilung 98/2019

Potsdam – Angesichts der zahlreichen Forderungen aus den Reihen der SPD nach einer Wiedererhebung der Vermögensteuer in Deutschland hat Brandenburgs Finanzminister Christian Görke daran erinnert, dass sich innerhalb Brandenburgs Landesregierung das Finanzministerium mehrfach für eine entsprechende Bundesratsinitiative ausgesprochen hatte, die aber angesichts des Widerstandes aus der Bundes-SPD nicht zustande kam.

Finanzminister Görke sagte: „Natürlich ist es richtig, dass in einer Gesellschaft breitere Schultern mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen als schmalere. Multimillionäre und Milliardäre können nicht nur mehr leisten, sondern sie haben auch die moralische Pflicht, ihren angemessenen Beitrag zum Funktionieren des Gemeinwesens beizutragen. Es ist deshalb gut, dass die SPD sich für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer stark macht. Hoffentlich bleibt die SPD auch dabei über den Wahltermin hinaus. Zur Erinnerung: Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer war über Jahre hinweg ausschließlich eine Forderung der LINKEN. Aufgrund des Widerstands gegen eine Vermögensteuer durch bisherige Bundesregierungen sind viele Jahre verloren gegangen, in denen die Einnahmen aus der Vermögensteuer für das Gemeinwesen, etwa für die gänzlich elternbeitragsfreie Kita sehr nötig gewesen wären.“

Im Jahr 2012 hatten sich die Finanzministerien der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein intensiv mit der Ausgestaltung einer neuen Vermögensteuer in Deutschland beschäftigt. Ein von den Finanzministerien beauftragtes Gutachten zu den Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer wiederbelebten Vermögensteuer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) ergab dabei, dass Brandenburg damals mit Einnahmen aus der Vermögensteuer von rund 190 Millionen Euro im Jahr rechnen kann, bundesweit war 2012 mit einem Aufkommen von rund 11,5 Milliarden Euro gerechnet worden. Die Berechnungen des DIW beziehen sich auf ein Modell einer Vermögensteuer, das unter anderem eine verkehrswertnahe – und damit verfassungskonforme – Bewertung aller Vermögensarten bei einem einheitlichen Steuersatz von einem Prozent vorsieht. Grundlage der Berechnung ist ein persönlicher Freibetrag in Höhe von zwei Millionen Euro für Ledige bzw. vier Millionen Euro für Verheiratete. Mit diesem Freibetrag wird zugleich der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung in Grenzen gehalten.

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Ident-Nr
98/2019
Datum
27.08.2019