Kabinett berät weitere Sonderinvestitionsförderung für Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Bis 2030 sollen insgesamt 400 Millionen Euro investiert werden.

- Erschienen am 27.08.2017 - Presemitteilung 64/2017

Potsdam – Am Dienstag wird Kulturministerin Martina Münch ein Abkommen über die gemeinsame Finanzierung eines weiteren Sonderinvestitionsprogramms der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ (SPSG) im Kabinett vorstellen. Mit diesem Sonderinvestitionsprogramm 2 soll die Stiftung langfristig in die Lage versetzt werden, das kulturelle Erbe der preußischen Schlösser und Gärten für heutige und kommende Generationen zu sichern. Es umfasst bis 2030 ein Volumen von insgesamt 400 Millionen Euro. Finanzminister Christian Görke sagte zu, den Anteil des Landes Brandenburg in Höhe von 131 Millionen Euro bereitzustellen. Das Abkommen sieht weiterhin vor, dass der Bund 200 Millionen und das Land Berlin 69 Millionen Euro übernehmen.

Kulturministerin Martina Münch sagt: „Mit dem Sonderinvestitionsprogramm 2 kommen wir einen weiteren großen Schritt voran bei der Sicherung der preußischen Schlösser und Gärten. Die Bewahrung dieses herausragenden kulturellen Erbes, das Geschichte eindrucksvoll vermittelt und jedes Jahr mehr als 1,5 Millionen Besucherinnen und Besucher anzieht, ist ein wichtiges Ziel des Landes. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten leistet dabei eine hervorragende Arbeit. Durch das neue Programm können im Land Brandenburg unter anderem die Sanierungen im Neuen Palais und in Schloss Babelsberg fortgesetzt werden. Das Sonderinvestitionsprogramm 2 wird wie sein Vorgänger eine starke Gemeinschaftsleistung des Bundes und der beiden Länder Berlin und Brandenburg sein. Unseren Partnern will ich ausdrücklich danken!“

Finanzminister Christian Görke erklärt: „Für das Sonderinvestitionsprogramm 2 stellt das Land Brandenburg bis zum Jahr 2030 insgesamt 131 Millionen Euro bereit. Dieses finanzielle Engagement zeigt, dass sich die Landesregierung ihrer Verantwortung für das in der Stiftung gebündelte Kulturerbe bewusst ist und trotz vieler anderer finanzieller Herausforderungen bereit ist, das kulturelle Erbe des Landes zu pflegen und zu erhalten. Nachdem das Land Brandenburg im Rahmen des ersten Sonderinvestitionsprogramms von 2008 bis 2017 bereits 53 Millionen Euro zusätzlich der Stiftung zur Verfügung gestellt hatte, wird mit dem neuen Finanzierungsabkommen sichergestellt, dass die bereits in die preußischen Schlösser und Gärten investierten Mittel eine sinnvolle Fortführung und Ergänzung erfahren.“

Im Rahmen der laufenden Finanzierung wendet das Land Brandenburg bereits jährlich rund 14 Millionen Euro für den Unterhalt der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten auf. Die zusätzlich im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms 2 bereitgestellten Mittel hatte die Landesregierung Brandenburg bereits mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 ab 2018 veranschlagt und auch in der Mittelfristigen Finanzplanung 2016 – 2020 berücksichtigt.

Im Rahmen des ersten Sonderinvestitionsprogramms für die preußischen Schlösser und Gärten – das ebenfalls der Bund sowie die Länder Brandenburg und Berlin für die Jahre 2008 bis 2017 zur Rettung bedeutender Kulturgüter aufgelegt hatten – flossen insgesamt mehr als 155 Millionen Euro in die Erhaltung der Berliner und Potsdamer Schlösserlandschaft. Mit diesen Mitteln konnten 21 Bau- und Gartendenkmale erfolgreich wiederhergestellt sowie zwei Neubaumaßnahmen errichtet werden oder befinden sich derzeit in der Umsetzung.

Die SPSG verwaltet das größtenteils zum UNESCO-Weltkulturerbe gehörende nationale kulturelle Erbe des ehemaligen preußischen Königshauses in Berlin und Brandenburg. Sie ist mit ihren rund 300 Gebäuden und baulichen Anlagen sowie rund 750 Hektar Garten- und Parkflächen eine der größten und bedeutsamsten Kultureinrichtungen in Deutschland. Stiftungsauftrag ist die Bewahrung, Pflege, Präsentation und Öffnung der preußischen Schlösser und Gärten für heutige und nachfolgende Generationen.

 

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Ident-Nr
64/2017
Datum
27.08.2017