Grenzüberschreitender Schulbesuch zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Finanzminister stellen Lösungsvorschlag zur Kostenerstattung vor

Grenzüberschreitender Schulbesuch zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Finanzminister stellen Lösungsvorschlag zur Kostenerstattung vor

- Erschienen am 27.08.2008 - Presemitteilung 57/2008

Löcknitz/Potsdam - Der Besuch einer allgemeinbildenden öffentlichen Schule in Mecklenburg-Vorpommern soll für die Schüler aus Brandenburg in Zukunft wieder grundsätzlich kostenfrei möglich sein, die ihren Hauptwohnsitz in Gemeinden haben, die vor 1992 zu Mecklenburg-Vorpommern gehörten. Das Land Brandenburg werde sich daran finanziell beteiligen, sagte Finanzminister Rainer Speer heute nach einem Gespräch mit seiner Amtskollegin Sigrid Keler anlässlich eines gemeinsamen Besuchs des Deutsch-polnischen Gymnasiums in Löcknitz (Landkreis Uecker-Randow). „Wir empfehlen den betreffenden Kommunen, gegenseitige Verträge zur Kostenerstattung zu schließen, wo dies notwendig ist. Das Land Brandenburg wird seinen Kommunen in diesen Fällen die Kosten erstatten. Dazu wird im Haushalt des Bildungsministeriums ein neuer Titel eingerichtet werden. Damit wird sichergestellt, dass der grenzübergreifende Schulbesuch weiterhin möglich ist und Eltern für den Schulbesuch ihrer Kinder im Nachbarland keine Schulkosten selbst bezahlen müssen."

Derzeit gehen 216 brandenburgische Schüler im nördlichen Nachbarland auf allgemeinbildende öffentliche Schulen. Bis auf wenige Ausnahmen kommen alle Schüler aus den an Mecklenburg-Vorpommern angrenzenden Landkreisen Uckermark, Prignitz, Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin. Rund die Hälfte dieser Schüler wohnt in Gebieten, die von der damaligen Änderung der Landesgrenze betroffen waren. Bereits 1992 war aus Anlass von verschiedenen Gebietsänderungen zwischen beiden Ländern per Staatsvertrag vereinbart worden, dass der Schulbesuch über die Ländergrenzen hinweg auf Wunsch der Eltern auch zukünftig möglich bleiben soll. In Brandenburg ist der Schulbesuch von Kindern aus anderen Ländern im Schullastenausgleich berücksichtigt. Der unentgeltliche Schulbesuch war für brandenburgische Schüler bis zur Änderung des Schulgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2005 auch uneingeschränkt gegeben. Seitdem erhalten die Schulträger vom Land Mecklenburg-Vorpommern keine gesonderten Zuweisungen mehr für Schüler aus anderen Bundesländern. Dies führt jetzt zunehmend dazu, dass Schulträger aus Mecklenburg-Vorpommern für neu aufgenommene Schüler aus Brandenburg Schulkostenbeiträge von den Herkunftsgemeinden bzw. den Eltern verlangen.

Diese Problematik besteht nach Einschätzung der märkischen Landkreise allerdings nicht generell. Es betreffe vor allem jene Gemeinden in Brandenburg - insbesondere in der Uckermark - die von der damaligen Änderung der Landesgrenze betroffen sind. Dort sei der Weg zur nächsten Schule im Nachbarland mitunter erheblich kürzer als in Brandenburg selbst. Während Schüler aus bestimmten Ortsteilen der Gemeinde Uckerland (Kreis Uckermark) zur nächstgelegenen Grundschule im eigenen Kreis rund 15 Kilometer zurücklegen müssten, sind die nächsten Grundschulen auf der anderen Seite der Landesgrenze lediglich 5 Kilometer entfernt. Diese fordern nun jedoch teilweise Beiträge für den Schulbesuch. Betroffene Eltern hatten sich deswegen bereits an den Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg gewandt. Im Juni hatten sich auch die Landesregierungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auf einer gemeinsamen Kabinettsitzung mit dieser Problematik befasst. Sie kamen überein, den länderübergreifenden Besuch von Schulen zu erleichtern. Unter Federführung der Finanzministerien beider Länder sollten Lösungen zur Sicherstellung des gegenseitigen grenzüberschreitenden Schulbesuchs gefunden werden.

„Das Problem ist deswegen entstanden, weil die Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich in den beiden Ländern unterschiedlich sind. Schülern und Eltern in den von den Gebietsänderungen im Jahr 1992 betroffenen Gemeinden soll daraus aber kein Nachteil entstehen", sagte Speer. „Die jetzt vorgeschlagene Lösung bedeutet, dass das Problem per Vertrag dort gelöst wird, wo es auf kommunaler Ebene besteht und das Land Brandenburg seinen Kommunen die Kosten erstattet. Bislang geht es nur um relativ wenige Fälle. Es ist aber besser, zu verbindlichen Vereinbarungen zu kommen, die den für Schüler und Eltern kostenfreien Schulbesuch in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen. Es wäre nicht gut, wenn dies je nach Schule und Gemeinde unterschiedlich gehandhabt würde, obwohl es immer um denselben Sachverhalt geht."

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Pressemitteilung: Grenzüberschreitender Schulbesuch zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Finanzminister stellen Lösungsvorschlag zur Kostenerstattung vor

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Ident-Nr
57/2008
Datum
27.08.2008