Tarifabschluss im öffentlichen Dienst soll auch für Beamte gelten

- Erschienen am 27.07.2011

Der Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer von März 2011 soll in Brandenburg auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen werden. Das Kabinett stimmte heute in Potsdam einem entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Helmuth Markov zu. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet, dem die abschließende Entscheidung über die Besoldungs- und Versorgungsanpassung obliegt.

Finanzminister Markov betonte nach der Kabinettssitzung: „Der Landesregierung war es ebenso wie den Gewerkschaften und Berufsverbänden sehr wichtig, dass die Erhöhung der Besoldung und der Versorgung mit der Einkommensentwicklung im Tarifbereich des Landes Schritt hält. Das ist, wie ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, nicht selbstverständlich. Vor diesem Hintergrund halte ich die beabsichtigte Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder für einen fairen Schritt, mit dem die Landesregierung den berechtigten Interessen der Beamtinnen und Beamten trotz der enormen finanziellen Herausforderungen an alle öffentlichen Haushalte im Land entgegenkommt.“

Das Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg wird nach Angaben des Finanzministers zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen. Damit verbesserten sich die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsbezüge der Pensionärinnen und Pensionäre in den Jahren 2011 und 2012 deutlich. Markov zufolge belaufen sich die Mehrkosten für die Erhöhung der Bezüge für das Land im Jahr 2011 auf 29,2 Millionen Euro und im Jahr 2012 auf 60,8 Millionen Euro.

 

Hintergrund:

Die geplante Übernahme des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in Brandenburg im Überblick:

 

1. Lineare Erhöhung der Dienstbezüge um 1,5 Prozent ab 1. April 2011

2. Lineare Erhöhung der Dienstbezüge um 1,9 Prozent  sowie Erhöhung der

    Grundgehaltssätze um 17 Euro ab 1. Januar 2012

3. Allgemeine Erhöhung der Versorgungsbezüge entsprechend der Anpassung

   der Dienstbezüge

4. Lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,5 Prozent ab 1. April 2011

    und ab 1. Januar 2012 weitere lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um

   1,9 Prozent sowie Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 6 Euro

5. Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro für Beamte und Richter

    mit Anspruch auf Dienstbezüge sowie Versorgungsempfänger bzw. in Höhe von

   120 Euro für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

 

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Datum
27.07.2011