Finanzminister Crumbach zur Einigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden
Entwurf des Landeshaushaltes 2025/26
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Zum Entwurf des Landeshaushaltes 2025/26 einschließlich des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes haben sich die Landesregierung Brandenburg und die Koalitionsfraktionen von SPD und BSW mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf Änderungen verständigt. Hierzu erklärt Finanzminister Robert Crumbach: „Die erzielte Verständigung ist ein fairer Kompromiss im klassischen Sinne, da sich beide Seiten auf die andere Seite zubewegt haben. Fair, weil die Kommunen dem Konsolidierungsbedarf des Landes Rechnung tragen. Aber auch fair für die Kommunen, weil es für sie in der Tat schwierig ist, dass das Land während des laufenden Haushaltsjahres 2025 den Landeshaushalt für dieses und das kommende Jahr aufstellt. Und dies Auswirkungen hat auf die bereits beschlossenen Haushalte der Kommunen für 2025“, so der Finanzminister. Und weiter: „Beim Familienleistungsausgleich gemäß § 17 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetzes soll es entgegen des Entwurfs zu keinen Änderungen kommen und die bisherige Regelung beibehalten werden. Den Rückforderungsanspruch des Landes aus der Überzahlung der Weitergabe der Einsparungen an Wohngeldleistungen für die Ausgleichsjahre 2023 und 2024 in Höhe von insgesamt 94,63 Millionen Euro erkennen die Kommunen grundsätzlich an. Die Rückzahlungen erfolgen aber nun gestaffelt, im Ausgleichsjahr 2025 erfolgt eine Rückzahlung in Höhe von 10 Prozent der Rückforderungsbeträge (9,47 Millionen Euro), im Ausgleichsjahr 2026 erfolgt eine Rückzahlung in Höhe von 20 Prozent der Rückforderungsbeträge (18,93 Millionen Euro). Über die verbleibenden Rückforderungsansprüche des Landes ab 2027 bleiben wir im Gespräch, zum Beispiel im Beirat kommunaler Finanzausgleich.“ Der Finanzminister verwies ferner darauf, dass der Kompromiss auf der anderen Seite hinsichtlich des Konsolidierungsbedarfs des Landeshaushaltes für das Jahr 2026 eine Erhöhung des Vorwegabzugs von weiteren 77,63 Millionen Euro im Rahmen des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes vorsieht. Crumbach: „Unterm Strich eine ausgeglichene Verständigung, mit der beide Seiten weiter planen können.“