Woidke: Corona-Rettungsschirm des Landes soll auf zwei Milliarden Euro erhöht werden – Landesregierung und Koalitionsfraktionen einig – Beschluss im Zuge des Nachtragshaushalts erwartet

- Erschienen am 27.03.2020 - Presemitteilung 32/2020

Der Corona-Rettungsschirm des Landes soll erneut verdoppelt werden - auf einen Gesamtumfang von nunmehr zwei Milliarden Euro. Darauf haben sich die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen im Landtag verständigt. Das teilte Ministerpräsident Dietmar Woidke heute in Potsdam mit.

Ein entsprechender Beschluss soll bereits in der kommenden Woche durch den Landtag im Zuge der Beratungen zum Nachtragshaushalt gefasst werden. Erst in dieser Woche hatte der Finanzausschuss des Landtages einer Erhöhung des Rettungsschirms von ursprünglich 500 Millionen auf eine Milliarde Euro zugestimmt.

Woidke sagte zur Begründung: „Wir müssen davon ausgehen, dass die Corona-Pandemie weitreichende Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Lage im Land haben wird. Die Landesregierung wird alles tun, um die Folgen dieser Krise auf das Land und seine Bürgerinnen und Bürger abzumildern. Wir ziehen dabei alle Register von massiven Soforthilfen für die Wirtschaft über die Erstattung von Kita-Beiträgen bis hin zur Unterstützung unserer Krankenhäuser. Wir müssen auch mit weiteren Maßnahmen und demzufolge weiteren Ausgaben rechnen. Es ist vor diesem Hintergrund notwendig, den Rettungsschirm des Landes deutlich weiter aufzuspannen als bislang vorgesehen. Die Landesregierung ist dazu bereit.“

Woidke wies zugleich darauf hin, dass sich Brandenburg damit in Übereinstimmung mit dem Bund und den anderen Bundesländern befindet. So habe der Bund in seinem Nachtragshaushalt 2020 wegen der allgemeinen Ungewissheit infolge der Corona-Pandemie 55 Milliarden Euro allein für globale Mehrausgaben pauschal veranschlagt.

Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident Michael Stübgen: „Wir stemmen uns mit großem Einsatz gegen die Viruskrise. Dazu gehört der akute Kampf gegen die Infektionswelle genauso wie die finanzielle Absicherung der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Corona verursacht wirtschaftliche Schäden von historischem Ausmaß. Deshalb greifen wir als Landesregierung zu Maßnahmen, die es in diesem Umfang in Brandenburg noch nicht gegeben hat. Wir handeln schnell und flexibel und erhöhen den Rettungsschirm lageangepasst auf nunmehr zwei Milliarden Euro. Die Erfahrungen aus der Bankenkrise haben uns gelehrt, dass man von Anfang an mit sehr hohem finanziellen Einsatz handeln muss. Nur dann schafft man es, langfristige Schäden klein zu halten."

Gesundheitsministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Ursula Nonnemacher sagte: „Wir erleben mit der Corona-Pandemie eine absolute Ausnahmesituation. Als Landesregierung unternehmen wir alles, was in unserer Macht steht, um Einschnitte für die Bevölkerung und die Wirtschaft abzufedern und die gesundheitliche Versorgung aufzustocken. Dafür soll der nun auf zwei Milliarden Euro erweiterte Rettungsschirm aufgespannt werden.“

Finanzministerin Katrin Lange fügte hinzu: „Niemand kann sagen, wie sich die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung in diesem Jahr vollziehen wird. Wir müssen aber von sehr schwerwiegenden negativen Auswirkungen ausgehen. Wir rechnen derzeit mit rund einer Milliarde Euro geringeren Steuereinnahmen in Brandenburg im Jahr 2020. Es kann auch noch schlimmer kommen. Zugleich wird das Land erhebliche Mehrausgaben aufwenden müssen, um Wirtschaft und Beschäftigung zumindest zu stabilisieren. Allein der massive Ansturm auf das Soforthilfeprogramm der Landesregierung spricht hier eine deutliche Sprache – Stand 37.000 Anträge heute Mittag. Vor diesem Hintergrund ist die vorgesehene Verstärkung des Rettungsschirms die richtige Antwort auf die derzeit unabsehbaren Herausforderungen, vor denen wir alle gemeinsam stehen.“

Aus Sicht der Finanzministerin ist im Zuge der Umsetzung des Rettungsschirms mit einer weiteren Erhöhung der Neuverschuldung des Landes zu rechnen. Die tatsächliche Höhe wird sich ebenfalls erst im Laufe des Jahres herausstellen. „Wir sprechen hier von Ermächtigungen zur Kreditaufnahme. Man muss sie nicht voll in Anspruch nehmen, wenn das nicht notwendig ist. Man darf, aber man muss nicht. Darüber wäre am Ende niemand glücklicher als die Finanzministerin. Aber in der derzeitigen Ausnahmesituation muss das Land für alle Eventualitäten gerüstet sein wie noch nie in seiner Geschichte seit 1990. Diese Auffassung vertrete ich ausdrücklich auch als Finanzministerin. Es gilt dabei der Grundsatz: Besser haben als brauchen! Die Erweiterung des Rettungsschirms ist vor diesem Hintergrund auch finanzpolitisch unabweisbar“, unterstrich Lange.

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Ident-Nr
32/2020
Datum
27.03.2020