Lange: „Gutes Signal für Filmstandort Brandenburg“

Steuerliche Behandlung der Filmbranche soll verbessert werden

- Erschienen am 27.01.2023 - Pressemitteilung 7/2023

Berlin/ Potsdam – Koproduktionsfirmen von Filmen sollen in Deutschland künftig steuerlich anders behandelt werden. Ein Beschluss der Finanzministerkonferenz vom gestrigen Donnerstag (26. Januar 2023) sieht vor, dass die Steuerabteilungsleiterinnen und -abteilungsleiter des Bundes und der Länder zeitnah eine Regelung ausarbeiten sollen, die sowohl für bereits begonnene, wie auch für künftige Koproduktionen eine Verrechnung der Gewinne und Verluste aus verschiedenen Filmkoproduktionen auf Ebene des Filmkoproduzenten ermöglicht.

Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange sprach von einem „guten Signal auch für den traditionsreichen Filmstandort Land Brandenburg“. Lange: „Übersetzt heißt der Beschluss, dass wir die steuerliche Behandlung an die Besonderheiten der Filmbranche anpassen.“

Schon länger wurde angeführt, dass Gewinne und Verluste nur aus der gleichen Koproduktion verrechnet werden können. Diese Möglichkeit ist in der Praxis jedoch eher wirkungslos, da das Tätigkeitsfeld einer Koproduktion selten über ein Filmprojekt hinausreicht.