Baustoffpreise infolge des Krieges in der Ukraine gestiegen – Finanzministerium verlängert Preisgleitklausel

Bei Hochbaumaßnahmen des Landes sind damit bis 30. Juni 2023 bei bestimmten Baustoffen Anpassungen an gestiegene Preise möglich

- Erschienen am 27.01.2023 - Pressemitteilung 5/2023

Potsdam – Der völkerrechtswidrige Einmarsch Russlands in die Ukraine hat zu großem Leid bei den Menschen in der Ukraine geführt. Neben dem menschlichen Leid gibt es seither auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen, so auf die Preise für bestimmte Baustoffe wie Baustahl, Aluminium oder erdölbasierte Produkte wie Bitumen oder Kunststoffrohre. Zum einen bezog Deutschland zuvor einen erheblichen Anteil der dafür nötigen Rohstoffe aus Russland, Weißrussland und der Ukraine. Zum anderen sind seit Kriegsbeginn Lieferketten gestört. In der Folge sind diese Baustoffe signifikant teurer geworden und zum Teil deutlich schwerer zu beschaffen.

Das für den Landeshochbau zuständige Finanzministerium hatte daher auf diese Entwicklung im April 2022 reagiert und den Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen angewiesen, dass neue Verträge für Baumaßnahmen mit Preisgleitklauseln versehen werden können, die ermöglichen, die Preise für bestimmte festgelegte Baustoffe auch während der Baumaßnahme an die Marktentwicklung anzupassen. Der entsprechende Erlass des Finanzministeriums sieht zudem vor, dass im Einzelfall auch bestehende Verträge für Baumaßnahmen nachträglich an die Marktentwicklung angepasst werden können. Diesen Erlass hat das Finanzministerium nun bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange sagte dazu: „Die Situation bei den Baustoffpreisen ist weiterhin angespannt. Das Land Brandenburg als Bauherr achtet natürlich darauf, mit den dafür verwendeten Steuermitteln sparsam umzugehen. Aber es ist auch niemanden geholfen, wenn es zum Stillstand auf den Baustellen des Landes käme. Daher haben wir im April 2022 die Möglichkeit eröffnet, dass Preise für bestimmte Baustoffe an sich ändernde Marktpreise angepasst werden können. Damit hatten wir eine entsprechende Festlegung der Bundesbauverwaltung übernommen, der diese ebenfalls bis zur Jahresmitte 2023 verlängert hat.“ Die gewählte Möglichkeit der Preisgleitklauseln könne laut Finanzministerin für alle Hochbaumaßnahmen des Landes angewendet werden.

Seit der Einführung der Preisgleitklauseln für Hochbaumaßnahmen des Landes im April 2022 gingen beim Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen zahlreiche Anwendungsanfragen ein. Die Regelungen wurden in alle relevanten neuen und bestehenden Verträge aufgenommen und kamen daraufhin in einigen Fällen zur Anwendung, in denen die im Erlass festgelegten Bedingungen erfüllt waren.

Der Erlass des Finanzministeriums gilt nun befristet bis zum 30. Juni 2023. Zu den im Erlass aufgeführten Baustoffen gehören:

  • Stahl und Stahllegierungen,
  • Aluminium,
  • Kupfer,
  • Erdölbasierte Produkte wie zum Beispiel Bitumen, Kunststoffrohre, Folien und Dichtbahnen,
  • Epoxidharze,
  • Zementprodukte,
  • Holz und
  • Gusseiserne Rohre.
Hintergrund:

Rund 4,27 Milliarden Euro wurden seit 1991 im Auftrag des Finanzministeriums für Hochbaumaßnahmen des Landes investiert. Das Land Brandenburg ist somit größter Bauherr in Brandenburg. Dafür zuständig ist heute der am 1. Januar 2006 gegründete Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), der zum Geschäftsbereich des Finanzministeriums gehört. Dieser realisiert auf dem Weg der sogenannten Organleihe außerdem auch Bauvorhaben des Bundes auf dem Territorium des Landes Brandenburg; seit 1991 in einem Volumen von weiteren 2,3 Milliarden Euro.