Finanzstaatssekretärin Trochowski übergibt den Kietzer See an die Gemeinde Neuhardenberg
Damit sind schon 49 der 128 vor Privatisierung bewahrten Gewässer im Land an Kommunen übergegangen
- Erschienen am - PresemitteilungNeuhardenberg – Nach jahrelangen Diskussionen und Protesten gegen eine mögliche Privatisierung von Gewässern im Land Brandenburg hat heute Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski einen weiteren vom Bund übernommenen See an die Kommune vor Ort übertragen: Die Staatssekretärin übergab eine rund 31,4 Hektar große Teilfläche des Kietzer Sees an die Gemeinde Neuhardenberg. Im Neuhagener Ortsteil Altfriedland überreichte Trochowski an Neuhardenbergs Bürgermeister Detlef Korbanek eine entsprechende Urkunde.
Um den öffentlichen Zugang für die Brandenburgerinnen und Brandenburger zu den Gewässern zu erhalten, hatte sich das Land Brandenburg beim Bund gegen eine Privatisierung und zunächst für eine kostenlose Übertragung der Seen eingesetzt. Nachdem der Bund dies ablehnte, einigte sich Brandenburgs Finanzministerium mit der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf die Übernahme von inzwischen 128 Seen für insgesamt 6,35 Millionen Euro.
Staatssekretärin Daniela Trochowski sagte bei der Übergabe: „Der Kietzer See ist der größte Teich der Altfriedländer Seen- und Teichlandschaft. Er gehört zum Europäischen Vogelschutzgebiet im Naturpark Märkische Schweiz. Heute übergebe ich Teilflächen von rund 31,4 Hektar. Insgesamt ist der Kietzer See rund 200 Hektar groß.“
Weiter erläuterte die Staatssekretärin, dass von den inzwischen 128 übernommenen Gewässerflächen mit dem Kietzer See schon 49 in den Besitz der jeweiligen Kommunen vor Ort übergegangen sind. Für 60 Gewässerflächen lägen die Voraussetzungen zur Übertragung auf die Kommunen noch nicht vor. Entweder stehe noch die Eintragung des Landes als Eigentümer ins Grundbuch aus oder die betroffenen Kommunen hätten noch nicht den erforderlichen Übernahmebeschluss gefasst.
„Unter den politischen Rahmenbedingungen halte ich es für richtig, die vom Bund angebotenen Seen zu übernehmen, um damit auch künftig den öffentlichen Zugang zu diesen Gewässern zu gewährleisten und eine Privatisierung zu verhindern“, sagte die Staatsekretärin.
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Zum Hintergrund:
Nach Protesten aus den neuen Bundesländern, insbesondere Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, hatte sich die BVVG auf Initiative von SPD und Linke im August 2009 bereiterklärt, im Rahmen eines Moratoriums die weitere Privatisierung von Seen aus dem Treuhandvermögen vorerst einzustellen und Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen.
Inzwischen hat sich das Land Brandenburg mit der BVVG und der BImA auf vier Gewässerpakete geeinigt, mit denen das Land insgesamt 128 Seen für insgesamt 6,35 Millionen Euro übernommen hat. Die Übernahme eines zweiten Teils des sogenannten dritten Gewässerpaketes steht noch aus.
Die Mehrheit der vom Land übernommenen Seen wird den jeweiligen Kommunen vor Ort oder dem jeweiligen Landkreis zur unentgeltlichen Übernahme angeboten. 19 Gewässerflächen aus dem sogenannten ersten Gewässerpaket wurden wegen des angemeldeten unmittelbaren Landesbedarfs der Landesnaturschutzflächenverwaltung beziehungsweise der Landesforstflächenverwaltung zugeordnet. Für diese Gewässer ist vorgesehen, dass sie auf Antrag und Gremienbeschluss der jeweiligen Kommune, nach Prüfung durch das fachlich zuständige Ministerium und Zustimmung des Kabinetts nach einem festgelegten Verfahren auf die jeweilige Kommune übertragen werden können.
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