Staatssekretärin Trochowski: „Die Zeit drängt!“
Öffnungsklausel bei Grundsteuer ist der falsche Weg
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski mahnt die Gesetzesvorlage zur Reform der Grundsteuer an: „Der Bundesfinanzminister muss endlich vorlegen! Es ist bedauerlich, dass sich das Kabinett in Berlin auch in der kommenden Woche nicht mit dem Entwurf befassen wird. Im Interesse aller Beteiligten brauchen wir aber nun endlich eine möglichst schnelle, rechtssichere Einigung. Die Zeit drängt! Bis Ende des Jahres muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine gesetzliche Neuregelung stehen, sonst kann die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden.“
Die überwiegende Mehrheit der Finanzminister hatte sich im März für das wertabhängige Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ausgesprochen. Auch das Land Brandenburg hält weiterhin an diesem Kompromiss fest. Trochowski: „Wir plädieren nach wie vor für ein Modell, das den Wert des Grundstücks und der Gebäude berücksichtigt. Diese Art der Berechnung führt zu einer gerechten Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen. Denn wer eine Luxusvilla in bester Innenstadtlage besitzt, muss einen höheren Beitrag zur Finanzierung der Gemeinde leisten als derjenige, der ein Einfamilienhaus auf dem Land bewohnt. Eine reine Flächenregelung hingegen stellt Luxusvillen- und Einfamilienhausbesitzer gleich.“
Zudem sei ein Abweichen von einer bundeseinheitlichen Regelung „nicht akzeptabel“, so Trochowski weiter. „Die von Bayern ins Spiel gebrachte „Öffnungsklausel“ halten wir für den falschen Weg. Wir brauchen keinen Flickenteppich, der zu einem unfairen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern führen würde.“
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