Nachtrag 2020: „Finanzpolitischer Auftakt der neuen Koalition“
Finanzministerin Katrin Lange bringt Nachtragshaushalt 2020 im Landtag ein
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Finanzministerin Katrin Lange hat heute im Landtag des Landes Brandenburg den Entwurf des Nachtragshaushaltes 2020 eingebracht. Nimmt das Parlament den Entwurf an, steigt für 2020 mit dem geplanten Nachtrag das Haushaltsvolumen von bisher 12,9 auf gut 13,2 Milliarden Euro. Das Kabinett hatte am 11. Februar den Entwurf beschlossen und dem Landtag anschließend zugeleitet.
In ihrer Einbringungsrede im Landtag betonte die Finanzministerin, dass der vorliegende Nachtragshaushalt eine ganze Reihe von neuen Maßnahmen, Vereinbarungen und Initiativen enthalte. „Dieser Nachtragshaushalt ist der eigentliche finanzpolitische Auftakt der neuen Koalition – und er steht am Beginn eines Jahrzehnts der Investitionen, dass wir gemeinsam gestalten wollen. Das ist auch der Grund dafür, dass dieser Nachtragshaushalt umfangreicher ausfällt, als dies üblicherweise der Fall ist“, unterstrich Lange. Umfangreich sei der Nachtrag vor allem deshalb, weil er zahlreiche Maßnahmen enthalte, mit denen die Landesregierung die Umsetzung des Koalitionsvertrages beherzt beginnt.
„Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen ein Volumen von insgesamt rund 441 Millionen Euro. Wegen der teilweisen Finanzierung aus dem ZifoG und geringeren Ausgaben sowie Einsparungen an anderer Stelle des Haushaltes ergibt sich unter dem Strich eine Erhöhung des Gesamthaushaltes im Jahr 2020 um rund 314 Millionen Euro“, erläuterte Lange. Mit einem Haushaltsvolumen von gut 13,2 Milliarden Euro sei es „der größte Landeshaushalt, den es in Brandenburg bisher gab. Anders ausgedrückt: Noch nie hat das Land Brandenburg so viel Geld zur Verfügung gehabt wie jetzt – und noch nie hat es auch so viel Geld ausgegeben.“
Weiter führte die Finanzministerin in ihrer Rede im Landtag aus, dass mit dem Nachtrag die Investitionsquote des Haushalts 2020 von bisher geplanten 11,9 Prozent auf 12,8 Prozent steigt. Die absoluten Investitionsausgaben des Landes werden bei knapp 1,7 Milliarden Euro liegen. „Ein besonderer Schwerpunkt wird bei der Sicherung der nachhaltigen Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung gesetzt. Denn in den nächsten fünf Jahren werden altersbedingt rund 7.900 Beschäftigte der Verwaltung aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Der Nachtragshaushalt 2020 sieht insgesamt 392 zusätzliche Stellen vor“, hob Lange hervor.
Zugleich wies die Finanzministerin daraufhin, dass die Mehreinnahmen nicht ausreichen werden, um alle Ausgaben in diesem Jahr zu finanzieren. „Um die Finanzierung zu sichern, haben wir daher zusätzlich zu den schon vorhandenen globalen Minderausgaben in den Einzelplänen eine Globale Minderausgabe im Einzelplan 20 in Höhe von 50 Millionen Euro vorgesehen. Das reicht aber ebenfalls noch nicht aus“, erläuterte Lange. „Daher ist es erforderlich, erneut auf die allgemeine Rücklage des Landes zurückzugreifen. Ein solcher Zugriff war bereits im bisherigen Doppelhaushalt vorgesehen, und zwar in Höhe von rund 620 Millionen Euro. Nunmehr ist eine Entnahme von insgesamt rund 884 Millionen Euro veranschlagt.“ Die Finanzministerin verteidigte diesen Rückgriff auf die Reserven: „Es ist nicht mein Ziel, Geld, das vorhanden ist, zu bunkern. Man kann und soll es für vernünftige Vorhaben im Interesse des Landes durchaus ausgeben. Und das tun wir auch. Aber: Das geht nur so lange, wie noch Geld da ist. Wenn die Entnahmen aus der Rücklage für 2019 und 2020 so eintreten, wie nun geplant, dann wird sich diese Rücklage von gut zwei Milliarden Euro auf unter eine Milliarde Euro reduzieren. Darüber muss man sich im Klaren sein. Man kann das so machen – aber nicht sehr lange.“
Insofern werde Maß und Mitte nicht nur für die Politik allgemein eine gute Leitlinie sein, sondern auch für die Finanzpolitik im Besonderen.
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