In Brandenburgs Finanzämtern gilt ab 25. November 2021 die 3G-Regel

Termine vorher telefonisch vereinbaren – Nachweis über Impfung, Genesung oder Test nicht vergessen

- Erschienen am 25.11.2021 - Pressemitteilung 57/2021

Potsdam – In den Finanzämtern im Land Brandenburg gilt ab Donnerstag, 25. November 2021, die 3G-Regel. Um die rasante Ausbreitung der infektiöseren Delta-Variante von SARS-CoV-2 zu bremsen, haben in Anlehnung an die anderen Beschränkungen im öffentlichen Bereich bis auf Weiteres nur Bürgerinnen und Bürger Zutritt zum Finanzamt, wenn sie nachweisen können, dass sie oder er vollständig geimpft, genesen oder getestet ist (3G-Regel) und sich mittels eines Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) identifizieren kann. Kein Publikumsverkehr ist aktuell im Finanzamt Nauen möglich, das weiterhin wegen Umbauarbeiten geschlossen bleibt.

Für den Besuch der Service- und Informationsstellen (SIS) in den Finanzämtern müssen die Besucherinnen und Besucher wieder wie im Sommer dieses Jahres persönliche Termine vereinbaren. Spontane Termine sind nur möglich, soweit freie Zeitfenster zur Verfügung stehen. Andernfalls muss ein gesonderter Termin vereinbart werden, um die geltenden Hygiene- und Abstandregeln einhalten zu können. Für Besprechungen mit anderen Stellen im Finanzamt sind – wie bisher auch – ebenfalls vorherige Terminvereinbarungen erforderlich.

Bei den Terminen selbst müssen die geltenden Corona-Hygieneregeln eingehalten werden. Das heißt, die Besucherinnen und Besucher müssen eine medizinische Maske (sogenannte OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar) tragen und die Abstände zu anderen Personen wahren.

Brandenburgs Finanzministerium verweist ferner darauf, dass Vordrucke wie bisher auch nicht abgeholt werden müssen, sondern auf der Seite https://www.formulare-bfinv.de/ heruntergeladen oder beim Finanzamt schriftlich oder telefonisch angefordert werden können.

Generell empfiehlt das Finanzministerium, Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten so einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Ein Drucker ist dann nicht erforderlich. Bei elektronisch erstellten Steuererklärungen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass die Finanzämter Einkommensteuerbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2019 über einen Datenabruf in „Mein ELSTER“ elektronisch bekanntgeben. Hierfür muss in der mit ELSTER oder einer anderen Software erstellten Steuererklärung die Einwilligung gegeben werden. Über die Bereitstellung des Bescheids wird per E-Mail informiert. Der Einkommensteuerbescheid kann sofort nach Erhalt der E-Mail im PDF-Format sicher abgerufen werden.

Zur Nutzung des Online-Finanzamtes „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ist zur Sicherheit eine einmalige Registrierung erforderlich. Es wird ein Benutzerkonto erstellt. Nicht nur die Steuererklärung, sondern auch elektronische Nachrichten können darüber an das Finanzamt gesendet werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung oder ein Einspruch sind ebenso elektronisch möglich.

Hintergrund: Die Adressen und Öffnungszeiten der Finanzämter im Land Brandenburg finden Sie unter https://finanzamt.brandenburg.de

Unter folgenden Telefonnummern können persönliche Termine vereinbart werden:

Finanzamt

Telefonnummer

Finanzamt Angermünde

(03331) 2 67-0

Finanzamt Brandenburg

(03381) 3 97-144 oder -152

Finanzamt Calau

(03541) 83-0, -116 oder -117

Service- und Informationsstelle (SIS) in Finsterwalde

(03541) 83-6000, -6001 oder -6002

Finanzamt Cottbus

(0355) 49 91-4827

Finanzamt Eberswalde

(03334) 2 75-4000

Finanzamt Frankfurt (Oder)

(0335) 6 06 76-1399

Service- und Informationsstelle (SIS) in Fürstenwalde (dienstags und donnerstags geöffnet)

(0335) 6 06 76-1999

Finanzamt Königs Wusterhausen

(03375) 2 75-0 oder -136

Finanzamt Kyritz

(033971) 65-401 oder -402

Finanzamt Luckenwalde

(03371) 6 06-119

Finanzamt Nauen

(03321) 4 12-0

Finanzamt Oranienburg

(03301) 8 57-2000

Finanzamt Potsdam

(0331) 2 87-1165

Service- und Informationsstelle (SIS) in Pritzwalk (dienstags und donnerstags geöffnet)

(033971) 65-401 oder -402

Finanzamt Strausberg

(03341) 3 42-1009 oder -1011