Görke: Grundsteuer C soll Wohnungsbau auf baureifen Grundstücken befördern
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Brandenburgs Finanzminister Christian Görke hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz aufgefordert, endlich die lange zugesagten Eckpunkte für eine Grundsteuerreform vorzulegen und damit eine Zusage aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung einzulösen. „Es ist 5 vor 12. Eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen droht zu versiegen“, so Görke heute in Potsdam. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte ein neues Gesetz bis Ende 2019 sowie die Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland gefordert. Bedenke man, dass die Eckpunkte nach dem Vorliegen beraten und der Gesetzentwurf abgestimmt werden müsse, sei es höchste Zeit, dass das Bundesfinanzministerium einen Vorschlag unterbreitet, betonte Brandenburgs Finanzminister. „Die Grundsteuer darf nicht wegen einer Überschreitung der Frist ausgesetzt werden oder gar gänzlich entfallen. Sie muss den Brandenburger Kommunen als wichtige und verlässliche Einnahmequelle erhalten bleiben“, unterstrich Görke. Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 276 Millionen Euro für landesweit rund 1,4 Millionen Grundstücke sei sie ein wesentlicher Baustein der Kommunalfinanzierung in Brandenburg, deren Wegfall nicht kompensiert werden könne.
„Neben dem Erhalt der Grundsteuer ist mir wichtig, die Kommunen bei der Schaffung von dringend benötigtem, bezahlbarem Wohnraum auch durch steuerliche Maßnahmen zu unterstützen“, unterstrich Brandenburgs Finanzminister. Der Koalitionsvertrag im Bund sehe hierfür zusätzlich die Einführung einer Grundsteuer C vor. Für deren konkrete Ausgestaltung müssten ebenfalls endlich Eckpunkte auf den Tisch.
Mit der Grundsteuer C soll es gelingen, auch unbebaute, aber baureife Grundstücke, beispielsweise Baulücken, stärker dem Wohnungsbau zuzuführen. Dadurch könnte dem Problem der Industriebrachen begegnet und zusätzlichem Flächenverbrauch Einhalt geboten werden. „Kommunen sollen nicht nur machtlos zuschauen müssen, wenn Investoren mit Grund und Boden spekulieren statt sie im Sinne des Gemeinwohls zu nutzen“, betonte Görke. Mit der Grundsteuer C hätten sie ein Instrument, um baureife Grundstücke stärker zu besteuern und somit deren Nutzung als Bauland zu erreichen.
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Hintergrund: Die Reform der Grundsteuer und die Einführung einer Grundsteuer C zur Baulandmobilisierung sind zwei Vorhaben aus dem aktuellen Koalitionsvertrag des Bundes.
Die aktuellen Reformbemühungen im Bereich der Grundsteuer konzentrieren sich derzeit auf die Neukonzeption der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und B (unbebaute und bebaute Grundstücke). Eine wiedereingeführte Grundsteuer C ist für unbebaute, aber baureife Grundstücke im Gespräch.
Die Verfolgung von außerfiskalischen Lenkungszwecken ist zwar verfassungsrechtlich möglich. Die Einigung auf ein Reformmodell ist jedoch Voraussetzung dafür, um über eine Einführung und Ausgestaltung einer Grundsteuer C entscheiden zu können. Diese kann jedoch frühestens auf die neuen Grundstückswerte Anwendung finden; spätestens ab dem 1.1.2025.
Die Erhebung einer Grundsteuer C auf Basis gleichheitswidriger Einheitswerte wäre nicht sachgerecht und verfassungsrechtlich bedenklich. Denn das BVerfG hat die als verfassungswidrig festgestellten alten Einheitswerte nur noch übergangsweise zur Aufrechterhaltung der bisherigen Grundsteuer gestattet.
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