Hohenzollern-Verfahren: Finanzministerin Katrin Lange zum aktuellen Stand

- Erschienen am 25.08.2021 - Pressemitteilung 39/2021

Potsdam – Zum aktuellen Stand bezüglich der Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Potsdam nahm Finanzministerin Katrin Lange heute auf eine mündliche Anfrage im Landtag (Nr. 679) der Abgeordneten Isabelle Vandre (Die Linke) wie folgt Stellung:

„Die Rechtsvertreter des Hauses Hohenzollern haben Anfang August beim zuständigen Verwaltungsgericht Potsdam einen erneuten Antrag auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Wiederaufnahmeantrag um nochmals zwölf Monate gestellt. Das Gericht hat diesen Antrag meinem Haus mit dem Hinweis übersandt, dass seitens des Gerichts keine Bedenken bestehen, dem Fristverlängerungsgesuch erneut zu entsprechen. Dem Finanzministerium wurde Gelegenheit zur Stellungnahme dazu gegeben.

Diese Gelegenheit zur Stellungnahme hat das Finanzministerium zwischenzeitlich auch genutzt und dem Verwaltungsgericht folgendes zum aktuellen Sachstand mitgeteilt. Ich zitiere aus unserer Stellungnahme: ‚Zunächst ist faktisch festzustellen, dass es während des vergangenen Jahres nicht zu einer Wiederaufnahme der vorherigen Vergleichsverhandlungen zwischen den beteiligten Parteien gekommen ist. Die Situation stellt sich aus unserer Sicht aktuell auch so dar, dass angesichts einer Gesamtbetrachtung der Positionierungen der verschiedenen Beteiligten in dem vergangenen Jahr von einer Wiederaufnahme solcher Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen außergerichtlichen Gesamtlösung der recht komplexen Problematik nicht auszugehen ist. Hierzu müssten nämlich zuvor alle Beteiligten ihre Bereitschaft erklären, woran es vorliegend fehlt. Auf diesen Umstand möchten wir das Gericht gern hinweisen.‘

Ich denke, das ist ein deutlicher Hinweis zum derzeitigen Sachstand in dieser Angelegenheit. Es ist nun Sache des Gerichtes, nicht des Finanzministeriums, über das vorliegende Fristverlängerungsgesuch zu entscheiden. Diese Entscheidung steht derzeit noch aus.“

Die mündliche Anfrage wurde schriftlich beantwortet.