Brandenburg-Paket: Rund 361 Mio. Euro Unterstützung für Landkreise und Gemeinden

Kommunalteil des Brandenburg-Pakets wird jetzt umgesetzt – Richtlinie des Finanzministeriums im Amtsblatt veröffentlicht

- Erschienen am 25.05.2023 - Presemitteilung 24/2023

Potsdam – Der Kommunalteil des „Brandenburg-Pakets“ steht unmittelbar vor der Umsetzung. Das teilte Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam mit. Die entsprechende Richtlinie des Finanzministeriums zur Unterstützung der kommunalen Bedarfe sei jetzt im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht worden (Anlage). „Die Bescheide an die Kreise und Kommunen werden am 26. Mai verschickt. Am 5. Juni erfolgen die Zahlungsanweisungen durch das Land. Dann fließt das Geld an Landkreise, Städte und Gemeinden. Das Land hält damit Wort“, sagte Lange.

Lange: „Land hält Wort“

Insgesamt fließen den brandenburgischen Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 bis zu 361 Mio. Euro aus dem „Brandenburg-Paket“ auf der Grundlage dieser Richtlinie zu (2023: bis zu 177 Mio. Euro, 2024: bis zu 184 Mio. Euro). „Die kommunale Säule des Brandenburg-Pakets hat einen sehr erheblichen finanziellen Umfang und das Geld wird zudem einfach und unbürokratisch ausgezahlt. Das ist auch der richtige Weg und so war es mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgemacht. Das Land setzt damit seinen fairen und konstruktiven Umgang mit den Kommunen in sehr angespannten und schwierigen Zeiten fort. Das muss auch so sein, denn Land und Kommunen sehen sich gemeinsam erheblichen Herausforderungen gegenüber“, betonte Lange.

Abmilderung von Energiepreissteigerungen und Inflationsfolgen

Zu den Zielen und Hintergründen der Finanzhilfen heißt es in der nun veröffentlichten Richtlinie: „Gegenstand der Billigkeitsleistungen ist eine Abmilderung der Beeinträchtigungen infolge der eingetretenen Energieknappheit, der damit einhergehenden Vervielfachung der Energiepreise, der allgemeinen Inflation und infolgedessen steigender Verwaltungsausgaben sowie eine Unterstützung bei der Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in den Jahren 2023 und 2024 für die Landkreise, kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden, Ämter und Verbandsgemeinden.“

Da die Maßnahmen als Teil des Brandenburg-Paketes aus der notlagenbedingten Kreditaufnahme finanziert werden, erfolgt deren Auswahl, Dotierung und Umsetzung unter Berücksichtigung der im Beschluss des Landtages über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation genannten Kriterien (vor allem nachrangig und ergänzend zu Maßnahmen des Bundes und der EU, sachlicher und zeitlicher Verursachungs- und Wirkungszusammenhang zu den die Notsituation auslösenden Ereignissen, Abschluss der Maßnahmen bis Ende 2024).

Unterstützung für Kitas, Sport, ÖPNV und Klimaschutz

Ausgeglichen werden insbesondere erhöhte Energiekosten von Einrichtungen der Jugendhilfe, von Kindertagesstätten, kommunalen Sportanlagen einschließlich Hallen- und Freibädern, von kommunalen Verkehrsunternehmen, gestiegene Sozialausgaben und Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen.

Eine knappe Übersicht ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen; genauere Informationen zu den einzelnen Unterstützungsmaßnahmen enthält die beigefügte Richtlinie selbst.

Tabelle: Übersicht Kommunalteil Brandenburg-Paket

Lfd. Nr.

Ressort

Maßnahme / Zweck

2023

(Mio. €)

2024

(Mio. €)

2023 + 2024

(Mio. €)

1

MBJS

Unterstützung kommunaler Träger der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit wegen erhöhter Energiekosten

5,30

5,30

10,60

2

MBJS

Unterstützung der Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (HzE) wegen erhöhter Energiekosten

7,26

7,26

14,52

3

MBJS

Unterstützung kommunaler Sportanlagen (insbesondere Hallen- und Freibäder, Kern- und Sondersportanlagen) wegen erhöhter Energiekosten

21,80

21,80

43,60

4

MBJS

Unterstützung kommunaler Kindertagesbetreuungseinrichtungen wegen erhöhter Energiekosten

25,50

25,50

51,00

5

MBJS

Unterstützung öffentlicher Schulträger wegen erhöhter Energiekosten

17,80

17,80

35,60

6

MdFE

Unterstützung für steigende Sozialausgaben (Sozialausgabenpauschale)

30,00

30,00

60,00

7

MLUK

Unterstützung für Investitionen in Transformations- und Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen

21,00

20,50

41,50

8

MIL

Unterstützung kommunaler Verkehrsunternehmen im üÖPNV wegen erhöhter Energiekosten

41,00

49,00

90,00

9

MIL

Ausgleich erhöhter Verwaltungsausgaben zur Durchführung der Wohngeldgesetznovelle

7,00

7,00

14,00

gesamt

176,66

184,16

360,82