Moody‘s stuft das Land Brandenburg auf Top-Rating Aaa herauf

Finanzminister Görke: Bestätigung für die solide Haushaltspolitik

- Erschienen am 25.05.2017 - Presemitteilung 33/2017

Potsdam – Das Land Brandenburg wird von der Ratingagentur Moody’s mit dem Spitzen-Rating Aaa und einem stabilen Ausblick bewertet. Am vergangenen Freitag (19. Mai 2017) hob Moody’s die bisherige Ratingnote von Aa1 auf Aaa an. Mit diesem Top-Rating Aaa liegt Brandenburg zusammen mit Bayern und Baden-Württemberg nach Moody’s Einschätzung am obersten Ende der Rating-Skala.

Als Gründe für die Anhebung hob die Ratingagentur in ihrer Mitteilung die haushaltspolitischen Anstrengungen in den vergangenen Jahren und die finanzielle Lage hervor, die sich stark verbessert hätte. Seit dem Jahr 2011 hat Brandenburg keine neuen Kredite mehr aufgenommen. Außerdem begründete Moody’s das neue Top-Rating mit der guten wirtschaftlichen Entwicklung, dem Rückgang der Arbeitslosenquote, dem sorgfältigen Kreditmanagement des Landes sowie den Auswirkungen bei der Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs.

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke: „Man kann über die Bedeutung von Ratingnoten und die Macht der Ratingagenturen geteilter Meinung sein. Gleichwohl sehe ich in der Heraufstufung des Ratings für das Land Brandenburg durch Moody’s eine Bestätigung für unsere Haushaltspolitik. Sozial, solide und enkelgerecht – auf diese Leitlinien achten wir beim Landeshaushalt. Mit gesunden Landesfinanzen sichern wir, dass Brandenburgs Aufschwung auf stabilem Fundament steht und die Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Infrastruktur nicht zulasten kommender Generationen finanziert werden.“

Zuletzt hatte das Land Brandenburg das Haushaltsjahr 2016 mit einem Überschuss in Höhe von rund 360 Millionen Euro abgeschlossen. Anschließend teilte Finanzminister Görke mit, dass die allgemeine Rücklage mit rund 1,1 Milliarden Euro zehn Prozent des Haushaltsvolumens erreicht habe. Daher werde entsprechend der Regelungen des Koalitionsvertrages die eine Hälfte des Überschusses für die Schuldentilgung verwendet, der Rest werde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Damit sank die Verschuldung des Landes auf rund 18,2 Milliarden Euro. Insgesamt hat die Landesregierung damit mehr als 470 Millionen Euro Schulden abgetragen.

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Hintergrund:

Die engen Verbindungen zwischen dem Bund und den Ländern resultieren insbesondere aus (i) dem finanziellen Ausgleichssystem zwischen Bund und den Ländern, (ii) dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Bundestreue, das den Bund und die Länder im Falle einer finanziellen Notlage zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet und (iii) der engen haushalterischen Koordination bis hin zur Umsetzung der Schuldenbremse.

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Ident-Nr
33/2017
Datum
25.05.2017