Finanzamt Angermünde künftig zuständig für Grunderwerbsteuer im Nordosten und Osten

Zuständigkeit wechselt vom Finanzamt Eberswalde nach Angermünde

- Erschienen am 25.02.2021 - Presemitteilung 5/2021

Angermünde/Eberswalde – Im Nordosten und Osten des Landes Brandenburg gibt es zum 1. März 2021 einen Wechsel bei der Zuständigkeit für die Grunderwerbsteuer. Wie das Finanzministerium in Potsdam mitteilt, bearbeitet ab diesem Datum nicht mehr das Finanzamt Eberswalde, sondern das Finanzamt Angermünde die Grunderwerbsteuervorgänge in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstückes führen.

Betroffen von dem Wechsel in der Zuständigkeit sind Bürgerinnen und Bürger, deren Grunderwerbsteuervorgänge im Nordosten oder Osten des Landes noch nicht abschließend bearbeitet sind oder die künftig ein Grundstück in dieser Region erwerben. Falls in einem laufenden Grunderwerbsteuerfall eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt Angermünde erforderlich ist, kann erst einmal die bisher bekannte Steuernummer angegeben werden. Das Finanzamt Angermünde wird dann die neue Steuernummer im weiteren Schriftverkehr verwenden. Bei neuen Kaufverträgen und anderen Rechtsgeschäften, die zum Erwerb eines inländischen Grundstückes führen, erhalten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wie auch sonst üblich unaufgefordert einen Bescheid. Die Finanzämter Angermünde und Eberswalde bitten um Verständnis, dass die Grunderwerbsteuerstelle wegen der Umzugsarbeiten und der technischen Umstellung vom 1. bis 5. März 2021 nur eingeschränkt telefonisch erreichbar ist.

Im Jahr 2010 war die Zuständigkeit für die Grunderwerbsteuer in den drei Finanzämtern Eberswalde, Calau und Kyritz zentralisiert worden, davor waren alle Finanzämter im Land Brandenburg für die Grunderwerbsteuer zuständig gewesen. Seitdem war das Finanzamt Eberswalde zuständig für den Nordosten und Osten des Landes, der nun vom Finanzamt Angermünde aus bearbeitet wird. Ferner ist das Finanzamt Calau verantwortlich für die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree- Neiße, Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald und für die kreisfreie Stadt Cottbus und das Finanzamt Kyritz für die Landkreise Prignitz, Ostprignitz- Ruppin, Havelland, Oberhavel, Potsdam-Mittelmark und für die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam.

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Hintergrund:

Eine Übersicht über alle und somit auch die für Grunderwerbsteuer zuständigen Finanzämter im Land Brandenburg bietet die Seite finanzamt.brandenburg.de. Hier finden sich auch die Telefonnummern und Öffnungszeiten der Finanzämter