Brandenburgs Finanzminister fordert einen klaren Schnitt bei den Privilegien für Unternehmenserben

Deutschland braucht eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer

- Erschienen am 25.02.2015 - Presemitteilung 21/2015

Potsdam – Brandenburgs Finanzminister Christian Görke hält die bisher in den Medien bekannt gewordenen Überlegungen des Bundesfinanzministeriums zur Reform der Erbschaftsteuer für unzureichend. „Ganz offensichtlich ist beabsichtigt, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Erbschaftsteuer auf eine reine Reparaturmaßnahme zu beschränken und die als verfassungswidrig erkannten Privilegien der Unternehmenserben weitestgehend zu erhalten“, sagte Görke. Es könne nicht sein, dass große Vermögen von Generation zu Generation weitergegeben werden, ohne dass dabei in bedeutendem Maße Steuern gezahlt werden. Im Jahr 2013 wurde in Deutschland ein Vermögen in Höhe von über 70 Milliarden Euro verschenkt oder vererbt, während nur rund fünf Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungssteuer anfielen.

Finanzminister Görke: „Bei einer Abschaffung dieser Firmenprivilegien kann das jährliche Erbschaftsteueraufkommen von derzeit fünf Milliarden Euro mittelfristig auf bis zu 13 Milliarden Euro steigen. Schließlich ist eine Stärkung der Einnahmen der Länder auch vor dem Hintergrund der ab 2020 voll wirksam werdenden Regelung zur Neuverschuldung und des Abbaus von Altschulden unabdingbar“.

„Viele erben wenig, wenige erben viel. Das ist die Realität in Deutschland.“, kritisierte Görke. „Auch jetzt ist nicht erkennbar, dass der Wille besteht, hieran wirklich etwas zu ändern. Es ist sicher richtig, kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Substanz nicht anzutasten, um die dort bestehenden Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Große Unternehmen mit Milliardenumsätzen und immensen Vermögenswerten als Familienunternehmen und allein deshalb als schützenswert zu deklarieren, ist jedoch nicht akzeptabel.“

Die Erbschaftsteuer steht den Ländern zu. In Brandenburg betrug das Aufkommen im Jahr 2014 voraussichtlich rund 20 Millionen Euro. Bundesweit wird für das Jahr 2014 mit einem Aufkommen von rund 5,3 Milliarden Euro gerechnet.

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Hintergrund:

Mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht zu weitreichende erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln als teilweise verfassungswidrig erkannt und für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz erklärt.

In einer abweichenden Meinung haben drei Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts darauf hingewiesen, dass nach dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes der Umverteilungsgedanke stärker als bisher bei der Ausgestaltung des Erbschaftsteuerrechts Berücksichtigung finden müsse.

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Ident-Nr
21/2015
Datum
25.02.2015