Finanzminister Görke informiert über Erleichterung der steuerlichen Anerkennung von Spenden für die Flüchtlingshilfe

- Erschienen am 24.09.2015 - Presemitteilung 115/2015

Potsdam – Die Bereitschaft der Brandenburgerinnen und Brandenburger, den zu uns flüchtenden Menschen zu helfen und für sie zu spenden, ist ungebrochen und beeindruckend. Finanzminister Christian Görke hat sich im Rahmen von Bund-Länder-Gesprächen dafür eingesetzt, dass die steuerliche Anerkennung von Spenden für diesen Zweck erleichtert wird. Finanzminister Görke teilte zu diesen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder getroffenen Verwaltungsregelungen heute in Potsdam mit:

„Für die große Spendenbereitschaft der Menschen in unserem Land möchte ich mich zunächst bedanken. Es ist beeindruckend zu sehen, in welch großem Maße die Zivilgesellschaft in unserem Land angesichts dieser Notsituation funktioniert und sich Menschen engagieren.

Spenden sollen jetzt schnell und weitgehend ohne bürokratische Hürden bei den Betroffenen ankommen. Daher gilt in Brandenburg ab sofort, dass für die steuerliche Anerkennung einer Zuwendung der vereinfachte Zuwendungsnachweis gilt. Auch Spenden an nicht steuerbegünstigte Spendensammler zur Hilfe für Flüchtlinge sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abziehbar. Außerdem sind auch Zuwendungen an nicht nach ihrer Satzung mildtätige Körperschaften (z. B. Sportverein, Musikverein) steuerlich abziehbar. Eine wichtige Neuregelung betrifft diese Körperschaften selbst: sie können auch andere Mittel, die keiner anderweitigen Bindungswirkung unterliegen, zur unmittelbaren Unterstützung von Flüchtlingen einsetzen. Sponsoring-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Spenden von Arbeitslohn oder von Aufsichtsratsvergütungen sind für den Spender steuerfrei. Darüber hinaus sind Zuwendungen von der Schenkungssteuer befreit.

Einzelheiten sind dem BMF-Schreiben zu entnehmen.

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Ident-Nr
115/2015
Datum
24.09.2015