Hohenzollern-Verfahren: Verwaltungsgericht und Finanzministerium verlängern Fristen zur Stellungnahme

- Erschienen am 24.08.2020 - Presemitteilung 67/2020

Potsdam – In den anhängigen Verfahren zwischen dem Finanzministerium Brandenburg einerseits sowie dem Haus Hohenzollern andererseits sind die entsprechenden Fristen jetzt einvernehmlich um jeweils ein Jahr verlängert worden. Das teilte das Finanzministerium heute in Potsdam mit.

Betroffen davon ist zum einen ein derzeit ruhendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Die Prozessvertreter des Hauses Hohenzollern hatten im Juli bei Gericht beantragt, die am 18. August 2020 auslaufende Frist zur Stellungnahme zum Wiederaufnahmeantrag des Finanzministeriums um zwölf Monate zu verlängern. Das Verwaltungsgericht hatte sich daraufhin an das Finanzministerium gewandt und mitgeteilt, dass seitens des Gerichts keine Bedenken bestünden, dem Begehren zu entsprechen, „da bei einem endgültigen Scheitern der – sinnvollen – Vergleichsverhandlungen das Verfahren ohne weiteres fortgeführt werden kann“. Dieser Auffassung schloss sich das Finanzministerium an und erklärte gegenüber dem Gericht am 4. August die Zustimmung zur beantragten Fristverlängerung, die das Gericht am 7. August antragsgemäß gewährte.

Zum zweiten ist von den Fristverlängerungen ein Verwaltungsverfahren auf Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes betroffen. Das Finanzministerium hatte den Bevollmächtigten des Hauses Hohenzollern am 5. August 2019 einen ablehnenden Bescheidentwurf übersandt und zugleich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese bereits einmal verlängerte Frist sollte nunmehr am 7. September 2020 auslaufen. Die Vertreter des Hauses Hohenzollern beantragten jedoch im Juli, diese Frist nochmals um 12 Monate zu verlängern. Zur Begründung wurde sowohl auf die „fortdauernden Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung“ als auch das Erfordernis „weitergehender historischer Recherchen“ zum aktuellen Forschungsstand verwiesen. Das Finanzministerium stimmte der beantragten Fristverlängerung am 4. August zu.

Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange erklärte dazu heute in Potsdam:

Mit den nun gewährten Fristverlängerungen ist allen Beteiligten auf beiden Seiten zeitlich Luft verschafft, um sich noch einmal sehr eingehend und wohlüberlegt mit der nicht einfachen Thematik zu befassen. Damit ist auch dem Anliegen des Bundes entsprochen, der bereits Ende letzten Jahres zutreffend darauf hingewiesen hatte, dass es schlecht möglich sei, einerseits Gespräche über eine Verhandlungslösung   und andererseits gleichzeitig die Auseinandersetzung vor Gericht zu führen. Das Finanzministerium Brandenburg möchte solchen Bemühungen – vom Verwaltungsgericht als ‚sinnvoll‘ bezeichnet – keinesfalls im Wege stehen, solange dafür noch eine Chance besteht. Über diese Chance sollte auch nicht leichtfertig hinweggegangen werden. Nach Einschätzung der Schlösserstiftung (SPSG) sind etwa 30 Prozent der verhandlungsgegenständlichen Kunstgegenstände von dem streitigen Ausgleichsleistungsverfahren, das das Finanzministerium führt, betroffen. Im Klartext: Die große Mehrheit ist es nicht. Das Finanzministerium könnte es sich vor diesem Hintergrund nun sehr einfach machen. Das wird es aber als besonnenes Ministerium nicht tun – und zwar mit Rücksicht darauf, dass es hier um weit mehr geht und eine abschließende Gesamtlösung der komplexen Problematik die klar vorzugswürdige Variante wäre. Eine solche Lösung müsste selbstverständlich die Interessen der öffentlichen Hand vollständig wahren. Solange eine solche Lösung nicht ausgeschlossen ist, übt sich das Finanzministerium in der Tugend der Geduld. Es läuft uns hier nichts weg.“

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Ident-Nr
67/2020
Datum
24.08.2020