Görke: Hilfe zum Abbau der Altschulden ostdeutscher Wohnungsunternehmen fortsetzen

Ostdeutsche Kommunen bei Altschuldenproblematik nicht benachteiligen

- Erschienen am 24.08.2019 - Pressemitteilung 97/2019

Potsdam – Angesichts der Diskussion über die Ergebnisse der Kommission »Gleichwertige Lebensverhältnisse« hat sich Brandenburgs Finanzminister Christian Görke dafür ausgesprochen, die Altschulden der kommunalen Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland nicht zu vergessen. Ursprünglich hatte der Auftrag an die Kommission vorgesehen, neben dem Abbau von Kassenkrediten von Kommunen auch die Altschuldenproblematik kommunaler Wohnungsunternehmen zu prüfen. Doch anders als beim Thema Kassenkredite von Kommunen hat der Bund bislang keinen Vorschlag zu den Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen vorgelegt.

„Der Abbau von hohen Kassenkreditständen von Kommunen auch mit Bundesmitteln ist zwar richtig, aber wenn dies – anders als der Auftrag an die Kommission vermuten lässt – die einzige Maßnahme bleibt, um den hochverschuldeten Kommunen zu helfen, greift das nicht nur zu kurz, sondern benachteiligt auch ganz explizit die ostdeutschen Kommunen“, betont Görke. Denn zum einen konzentrierten sich die hohen Kassenkredite vor allem auf Kommunen im Saarland, in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, zum anderen dürfe die besondere Situation der kommunalen Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland beim Abbau von Altschulden nicht aus dem Blick geraten. „Es war von Anfang an ein Fehler, im Zuge der Umsetzung des Einigungsvertrages den ostdeutschen Kommunen beziehungsweise dessen Wohnungsunternehmen rückwirkend Schulden im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum in der DDR zuzuordnen. Dieser Vorgang war einzigartig und findet kein vergleichbares Beispiel in Westdeutschland“, erläutert Brandenburgs Finanzminister.

Trotz einer späteren Altschuldenhilfe des Bundes bis 2013 beläuft sich die aktuelle Gesamthöhe der verbliebenen Altschulden der kommunalen Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland auf 2,1 Milliarden Euro, davon entfallen 312 Millionen Euro auf kommunale Wohnungsunternehmen im Land Brandenburg. Weitere 189 Millionen Euro an Altschulden haben die Wohnungsgenossenschaften im Land Brandenburg zu schultern.

„Es darf sich nicht das gleiche Trauerspiel wie bei den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der DDR wiederholen. Auch hier hatten sich die Koalitionspartner auf Bundesebene konkrete Entlastungen der ostdeutschen Länder in Milliardenhöhe vorgenommen. Passiert ist bislang nichts. Nunmehr liegen die Schlussfolgerungen der Bundesregierung zur Kommission «Gleichwertige Lebensverhältnisse» vor. Der Bund muss jetzt Farbe bekennen und den ostdeutschen Kommunen konkrete Finanzhilfen zum Abbau der aus dem DDR-Wohnungsbau stammenden Altschulden bereitstellen“ hebt Görke hervor. Er frage sich schon lange, warum man zu diesen spezifischen ostdeutschen Themen nie den Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer wahrnimmt. „Die Verhandlungen zu diesen Themen zeigen, dass Ostdeutschland eine starke Stimme im Bund braucht, innerhalb der Bundesregierung sucht man diese leider vergebens“, betont Brandenburgs Finanzminister.

Er verweist darauf, dass die verbliebenen Altschulden der kommunalen Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland dem Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse entgegenstehen. „Wohnungsunternehmen im Berliner Umland können mit ihrer höheren Auslastung und ihren höheren Mieten leichter Altschulden abtragen. Aber bei Wohnungsunternehmen im ländlichen Raum mit hohen Leerständen werden diese zunehmend zum Problem“, betont Görke. „Aufgrund der Altschulden können diese Unternehmen keine neuen Kredite für dringend benötigte Investitionen aufnehmen oder nur zu sehr schlechten Konditionen. Wer also annähernd gleiche Lebensverhältnisse erreichen will, muss genau hier anpacken.“, so Görke.

 

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Hintergrund:

 

Im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost sind die kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften in Ostdeutschland mit der Novelle des Altschuldenhilfegesetzes (AHG) vom 15. Dezember 2000 von Altschulden entlastet worden, um die Handlungsfähigkeit dieser Unternehmen wiederherzustellen. Damals sind Wohnungsunternehmen von ihren Altschulden bei erfolgtem Abriss unter der Bedingung entlastet worden, dass ihr jeweiliger Wohnungsleerstand bei Antragstellung mindestens 15 Prozent ihres Gesamtbestands umfasste und das Unternehmen durch unvermietete Wohnungen und Einnahmeausfälle in seiner Existenz gefährdet ist. Zur Stärkung des innerstädtischen Altbaus führte der Bund zudem eine Option zur Umwidmung der Altschuldenhilfe ein. Seit Beginn des Jahres 2008 konnten bei einem Verzicht auf den Abriss eines Altbaus die entsprechenden Entlastungsbeträge auch für die Instandsetzung und Modernisierung/Sanierung eingesetzt werden. Diese Altschuldenhilfe ist seit dem Jahr 2013 beendet. Im dem seinerzeit vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beauftragten Gutachten zum Stadtumbau-Programm Ost war die Empfehlung enthalten, die Altschuldenentlastung über das Jahr 2013 hinaus fortzuführen. Bislang ist die Bundesregierung dem nicht nachgekommen.

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Ident-Nr
97/2019
Datum
24.08.2019