Finanzministerin Katrin Lange: „Brandenburg und seine Menschen haben jeden Einsatz verdient!“

Debatte im Landtag zum zweiten Nachtragshaushalt 2024

- Erschienen am 24.07.2024 - Presemitteilung 31/2024

Potsdam – Finanzministerin Katrin Lange verteidigte heute im Landtag in Potsdam den von ihr eingebrachten Nachtragshaushalt 2024 in zweiter Lesung. Die Ministerin erklärte dabei das Folgende:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts. Das ist das Anliegen.

Und wir haben diesen Nachtrag hier im Landtag erörtert, in lebhafter und streitbarer Debatte – so, wie es sein soll. Dafür möchte ich mich bei Ihnen bedanken.

Soweit ich das sehe, hat dabei fraktionsübergreifend aus Koalition und Opposition niemand ernsthaft bestritten, dass dieser Nachtragshaushalt den verfassungsrechtlichen Maßgaben des Verfassungsgerichts auch tatsächlich nachkommt.

Es gibt unterschiedliche Meinungen zu anderen politischen Fragen, ja. Aber zu diesem Kernanliegen des Gesetzes offenbar nicht. Insofern hat die Landesregierung hier dem unabweisbaren Handlungsbedarf wohl schon in zutreffender Weise entsprochen.

Und das ist ja nicht das Schlechteste, was man über einen Gesetzentwurf sagen kann.

Der Regelungsumfang dieses Haushalts ist formal gering, materiell hingegen schon ziemlich erheblich.

Denn ob man Vorhaben über neue Kredite oder über die Rücklage finanziert, das macht haushaltswirtschaftlich schon einen deutlichen Unterschied.

Mit der Bezeichnung als bloß „technischer Nachtragshaushalt“ wird dieser Umstand meines Erachtens daher nicht ganz zutreffend beschrieben. Denn der Griff in die Rücklagen hat natürlich nicht unerhebliche Auswirkungen auf die künftige Haushaltswirtschaft des Landes.

Und insofern der Haushalt die inhaltlichen Maßgaben des Verfassungsgerichts umsetzt, geht er ebenfalls über reine „Haushaltstechnik“ hinaus.

Richtig ist dagegen, dass sich dieser Nachtragshaushalt große Zurückhaltung auferlegt, was den sonstigen Regelungsgehalt angeht.

Und das ist auch richtig so.

Das hat einmal damit zu tun, dass weitere Änderungen vom Verfassungsgericht nicht verlangt werden.

Es hat zweitens damit zu tun, dass wir uns Ende Juli mitten im Haushaltsvollzug befinden und jetzt sicher nicht die Zeit ist für neue allgemeine Haushaltsberatungen.

Und es hat drittens auch damit zu tun, dass im September die Brandenburger an die Wahlurnen treten und einen neuen Landtag und Haushaltsgesetzgeber wählen werden.

Es wäre ein fragwürdiges Vorgehen, dem neuen Haushaltsgesetzgeber für die Zukunft zusätzliche Bindungen aufzuerlegen, an denen er gar nicht mitwirken konnte.

Aus Gründen der Parlaments- und Rechtskultur ist hier also eine gewisse Zurückhaltung angezeigt. Und das ist auch der Grund, weshalb ich die Ablehnung der hier heute vorliegenden Anträge der Linksfraktion empfehle.

Die vergangenen fünf Jahre haben nicht nur das Land, sondern auch seinen Landeshaushalt verändert. Zweifellos ist das so.

2019 betrug das Haushaltsvolumen etwa 13,7 Milliarden Euro, mit diesem Nachtrag werden es im Jahr 2024 16,7 Milliarden Euro sein.

Was immer man sonst auch sagen mag: Ein „Sparhaushalt“ ist das also ganz gewiss nicht, und auch keiner, der ganz dringend die Erneuerung eines „Sozialstaatsversprechens“ erforderlich machte, wie die Linksfraktion irrtümlich meint.

Ganz im Gegenteil: Noch nie haben wir – teils durch äußere Umstände wie Pandemie und Krieg veranlasst – mehr in Land und Leute von der Prignitz bis zur Lausitz investiert als heute und in den letzten Jahren. Und von Brandenburg an der Havel bis Frankfurt (Oder) auch.

Ja, das ist die Wahrheit und die Zahlen belegen das.

Mit dem Nachtragshaushalt werden wir eine Investitionsquote von knapp 14 Prozent erreichen. Das ist ein sehr respektabler Wert.

Brandenburg hat heute die niedrigste Arbeitslosenquote in ganz Ostdeutschland. Das wird man schonmal sagen dürfen.

Und zugleich wächst Brandenburgs Wirtschaft weiterhin deutlich stärker als der Bundesdurchschnitt. Auch das ist eine erfreuliche Entwicklung.

Deshalb: Bei allen Herausforderungen, die ich nicht bestreite, und die offen anzusprechen ich keineswegs der Opposition überlasse, ist es zugleich doch wohl so, dass Regierung und Koalition am Ende dieser fünf Jahre mit einer vorzeigbaren Bilanz aufwarten können, die sich erfreulicherweise mit Zahlen und Fakten auch klar und deutlich unterlegen lässt.

Und insofern sie – mit Ihrer Unterstützung – den Rahmen dafür gebildet hat, hat die Finanzpolitik des Landes daran ihren Anteil.

Dem dient auch der heute vorliegende zweite Nachtragshaushalt, zu dessen Annahme ich Sie ausdrücklich ermuntern möchte.

Ich darf mich für die Zusammenarbeit in Konsens und Dissens in den vergangenen Jahren bei Ihnen ganz herzlich bedanken.

Es ist – wem sage ich das – zwar nicht immer eine reine und ungeteilte Freude; aber stets und immer eine Ehre, für das Land Brandenburg und seine Menschen tätig zu sein.

Denn: Dieses Land und seine Menschen haben jeden Einsatz verdient!

Und daher heute nicht Goethe, lieber Jörg Vogelsänger, sondern Kleist: „In den Staub mit allen Feinden Brandenburgs!“

Vielen Dank!