Pensionsfonds der Länder

Pensionsfonds der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen investieren in nachhaltige Aktienindizes

- Erschienen am 24.06.2019 - Pressemitteilung 78/2019

Potsdam – Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen werden die Mittel ihrer Pensionsfonds künftig nach miteinander abgestimmten nachhaltigen Kriterien anlegen. Gemeinsam haben sie einen Anbieter mit der Entwicklung von zwei nachhaltigen Aktienindizes beauftragt: einen Aktienindex für die Eurozone, einen für außerhalb der Eurozone. Das Pensionsvermögen der vier Länder wird überwiegend von der Deutschen Bundesbank passiv verwaltet. Die Aktienportfolios haben derzeit ein Gesamtvolumen von rund 3,6 Milliarden Euro.

Mit der Umstellung werden die Länder ihr Aktienvermögen nur noch in Unternehmen investieren, die in den Bereichen Ökologie, Soziales und Unternehmensführung auf Basis zahlreicher Kennzahlen zu den am besten bewerteten zählen. Dabei gelten insbesondere internationale Normen und Standards zum Schutz der Umwelt sowie ethische und soziale Kriterien, die von der UN formuliert wurden. Ausgeschlossen sind Geschäftsfelder und Praktiken, die sozialen oder ethischen Grundsätzen widersprechen. Unternehmen, die Atomenergie produzieren, sind im Wesentlichen ausge-schlossen. In einer besonderen Variante werden beide Indizes auch mit einem zusätzlichen Ausschluss der Gewinnung fossiler Brennstoffe („fossil free“) sowie der CO2-intensivsten Unternehmen berechnet.

Das Land Brandenburg hat für einen Teil der künftigen Aufwendungen für Pensionen seit 1999 Vorsorge getroffen, die heute in einem Pensionsfonds – dem Versorgungs-fonds des Landes Brandenburg angelegt sind. „Die Anlage der Mittel erfolgt unter den gesetzlichen Zielen von Sicherheit, Rendite und Liquidität. Zusätzlich achten wir seit langem darauf, dass grundlegende soziale Standards, wie das Verbot von Kinderarbeit und das Verbot von Streubomben eingehalten werden. Aber wir wollen nun noch weitergehen: Wir haben Ausschlusskriterien formuliert und werden vorrangig in Unternehmen investieren, die in ihren Branchen die besten Bewertungen hinsichtlich der Einhaltung ökologischer und sozialer Standards sowie der Kriterien der guten Unternehmensführung erhalten. Dies soll künftig durch die Anlage in die nachhaltigen Aktienindizes sichergestellt werden“, betonte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke.

Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sind in einer länderübergreifenden Initiative gemeinsam vorgegangen und hatten zunächst in einem Kooperationsprojekt zusammen mit der Deutschen Bundesbank begonnen, für einen neuen nachhaltigen Aktienindex gemeinsame Nachhaltigkeitskriterien unter Berücksichtigung der eigenen Vorgaben zu entwickeln. Die Entwicklung der Indizes in den Varianten mit und ohne Ausschluss fossiler Energiegewinnung ermöglicht den beteiligten Ländern, im Rahmen des gemeinsamen Konzepts regionale Besonderheiten und energiepolitische Entscheidungen auf Landesebene zu berücksichtigen.

Im September 2018 wurde dann eine europaweite Ausschreibung in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zur Suche eines Anbieters für zwei nachhaltige Aktienindizes inklusive des notwendigen Nachhaltigkeitsresearchs gestartet. Der Anbieter soll deren Konstruktion sowie die laufende Berechnung und Pflege übernehmen. Die passive Nachbildung dieser Indizes erfolgt entweder durch die Bundesbank oder durch das jeweilige Land.

In der vergangenen Woche hat nun das Unternehmen STOXX Ltd., eine 100prozentige Tochtergesellschaft der Deutschen Börse AG, den Zuschlag erhalten.


Weitere Informationen:
Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben in ihren passiv verwalteten Pensionsfonds zusammen insgesamt etwa 3,6 Milliarden Euro (Stand: 31. Dezember 2018) in Aktien der Eurozone und außerhalb der Eurozone investiert.

Vor dem Hintergrund weiter wachsender Anlagevolumina werden die Gesamtinvesti-tionen der vier Länder in den nächsten Jahren voraussichtlich rund 7 Milliarden Euro betragen.


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Ident-Nr
78/2019
Datum
24.06.2019