Mangel an Desinfektionsmitteln: Ethanol-Lieferungen an Apotheken alkoholsteuerfrei

Regelung schließt nun Zwischenhändler mit ein

- Erschienen am 24.03.2020 - Presemitteilung 26/2020

Potsdam – Lieferungen von Ethanol an Apotheken über Zwischen- bzw. Großhändler sind ab sofort von der üblicherweise zu entrichtenden Alkoholsteuer (früher: „Branntweinsteuer“) befreit. Das teilte das Finanzministerium heute in Potsdam mit.

Auch in Brandenburg können Apotheken Desinfektionsmittel selbst dezentral herstellen. Das dazu benötigte Ethanol wird in Großunternehmen hergestellt, kann von dort aber in der Regel nicht in kleinen Mengen direkt geliefert werden – dazu bedarf es eines Zwischenhändlers.

„Allein diese Lieferkette hat bislang dazu geführt, dass Alkoholsteuer entsteht“, so Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam. „Die Steuer hätte die Produkte verteuert – deshalb begrüße ich sehr, dass es gelungen ist, diese Ausnahme beim Bundesfinanzministerium zu erwirken.“

Entscheidend ist nunmehr allein, dass das Produkt nachweislich direkt oder indirekt an Apotheken geliefert und damit einer medizinischen Verwendung zugeführt wird. Ethanol wird zur Herstellung von Desinfektionsmitteln benötigt, an denen derzeit wegen der Corona-Pandemie ein Mangel herrscht. Apotheken leisten in der derzeitigen Krise einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Herstellung dieser Produkte.

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Ident-Nr
26/2020
Datum
24.03.2020