EFRE-Prüfverfahren der EU-Kommission
Finanzminister Markov: Fördermaßnahmen für die Wirtschaften laufen
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Im Zusammenhang mit einer regulär durchgeführten Prüfung der EU-Kommission vom Juni 2010 und der daraufhin im Oktober veranlassten Zahlungsunterbrechung bei der Auszahlung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) an das Land Brandenburg erklärte der Minister der Finanzen Dr. Helmuth Markov heute in Potsdam: „Dem Land wurde aufgegeben, die angewandte Prüfsystematik der Prüfbehörde zu überarbeiten. Bereits im Dezember 2010 hat das Land Brandenburg die EU-Kommission über die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen informiert und die überarbeitete Prüfmethodik vorgelegt.
Konkrete Förderfälle wurden nicht beanstandet. Diese sind, so bestätigte es heute auch die Investitions- und Landesbank Brandenburg, von der Zahlungsunterbrechung nicht betroffen. Das Land Brandenburg finanziert auch jetzt sämtliche Fördervorhaben vor und rechnet sie danach bei der EU-Kommission ab.
Entsprechend der geltenden EU-Verordnung (Nr. 1083/2006) wird eine Zahlungsunterbrechung durch die EU-Kommission beendet, sobald die deutsche Behörde die Nachweise erbracht hat, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen worden sind. Die zuständige Prüfbehörde des Landes Brandenburg hat die geforderten Systemprüfungen inzwischen durchgeführt. Die Prüfmethodik und der Prüfungsplan werden entsprechend der Vorgaben der EU angepasst. Die EU-Kommission hat die Stellungnahme des Landes Brandenburg angenommen und befindet sich derzeit in der Erörterung mit der Prüfbehörde.
Bei den Prüfbesuchen der EU-Kommission handelte es sich um routinemäßige Kontrollen im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Kommission und Mitgliedstaat. Derartige Prüfungen finden auch in den anderen Bundesländern statt.
Die EU-Kommission hat das so genannte Vier-Augen-Prinzip nicht moniert. Diesbezüglich sind vom Land Brandenburg keine Nachbesserungen eingefordert worden.
Zu der heute wiederholten Behauptung, dass die Kommission dem Land Brandenburg einen vollständigen Zahlungsentzug angedroht hätte, ist festzustellen, dass es sich hierbei um die Unterbrechung einer Zwischenzahlung handelt, die einen Zahlantrag vom September 2010 in Höhe von 42,6 Millionen Euro betrifft. Von einem Zahlungsstopp für den gesamten EFRE-Fonds und einem Verfall der Mittel kann mithin keine Rede sein. Im Gegenteil, das Ministerium der Finanzen geht davon aus, dass die dem Land Brandenburg in der laufenden Förderperiode 2007 – 2013 zustehenden Mittel vollständig eingehen werden.“