Neue Quarantäne-Regelungen: Genau die richtige Balance gefunden

Europaministerin Katrin Lange: „Einschränkungen müssen auf das unbedingt Notwendige beschränkt bleiben“

- Erschienen am 23.10.2020 - Presemitteilung 85/2020

 Europaministerin Katrin Lange hat die heutigen Beschlüsse der Landesregierung zur Änderung der Quarantäne-Verordnung ausdrücklich begrüßt: „In die neue Phase der Pandemie gehen wir deutlich besser vorbereitet als noch im Frühjahr. Die heutigen Beschlüsse sind dafür ein klarer Beleg. Für die besonderen Problemlagen im brandenburgisch-polnischen Grenzgebiet mussten damals in aller Eile Lösungen gefunden werden, nicht alles lief dabei von Anfang an rund. Jetzt ist das deutlich anders. Auch die Kommunikationswege sind deutlich schneller geworden. Die neuen Regelungen tragen einerseits den unabweisbaren Notwendigkeiten einer wirksamen Pandemieprävention Rechnung, die infolge europaweit steigender Corona-Fallzahlen erforderlich werden. Andererseits sind vertretbare Ausnahmeregelungen vorgesehen, die sich auf klar definierte Personen- und Berufsgruppen beziehen, also etwa Berufspendler, Schüler, Studierende oder nahe Familienangehörige. Diese Regelungen sind vertretbar, verhältnismäßig, pragmatisch, lebensnah und tragen den besonderen Gegebenheiten im erfreulicherweise eng verflochtenen brandenburgisch-polnischen Grenzraum in besonderer Weise Rechnung. Das muss auch so sein. Denn es soll vermieden werden, dass alles wieder zum Stillstand kommt und massive Probleme und Unklarheiten auftreten, wie das im Frühjahr der Fall war. Das wird jetzt nicht so sein. Die sorgfältige Beobachtung der Entwicklung der Lage bleibt notwendig. Aber die Einschränkungen für die Menschen diesseits und jenseits von Oder und Neiße sollen und müssen auch auf das unbedingt Notwendige beschränkt bleiben, das ist nicht zuletzt auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Vor diesem Hintergrund denke ich, dass der heutige kluge Beschluss des Kabinetts genau die richtige Balance gefunden hat und daher im wohlverstandenen Interesse der Menschen in Brandenburg wie auch in Polen ist.“

Abbinder

Ident-Nr
85/2020
Datum
23.10.2020