80 zusätzliche Stellen für Brandenburgs Justiz auf den Weg gebracht

Finanzminister Görke beantragt Stellen beim zuständigen Ausschuss

- Erschienen am 23.03.2019 - Presemitteilung 29/2019

Potsdam – Brandenburgs Justiz soll mit 80 zusätzlichen Stellen verstärkt werden. Die 35 Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und 45 Stellen bei den Folgediensten der Justiz sollen über die bereits mit dem Doppelhaushalt 2019/ 2020 beschlossenen zusätzlichen Stellen hinaus bereitgestellt werden. Einen entsprechenden Antrag an den zuständigen Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landestages hat Brandenburgs Finanzminister Christian Görke inzwischen unterzeichnet.

Finanzminister Görke betonte: „Wie beim Kabinettsbeschluss am 12. März angekündigt, wollen wir die 80 zusätzlichen Stellen kurzfristig auf den Weg bringen. Denn um Altbestände an den Gerichten zu verringern, ist es wichtig, dass die Stellen auch zügig mit Personal besetzt werden können. Stimmt der Ausschuss dem Antrag zu, können die Stellen bereits im Laufe dieses Jahres besetzt werden.“

Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig hatte zuvor die Notwendigkeit der Stellen mit den Altbeständen an Fällen an Verwaltungs-, Sozial- und ordentlichen Gerichten im Land begründet. Die 80 zusätzlichen Stellen sind Teil des bundesweiten „Pakts für den Rechtsstaat“. Diesen hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel am 31. Januar 2019 beschlossen. Darin verpflichten sich die Bundesländer, insgesamt 2.000 neue Stellen für den Justizbereich einzurichten, an deren Finanzierung sich die Bundesregierung im Gegenzug bundesweit einmalig mit 220 Millionen Euro beteiligt. Das Finanzministerium rechnet für die 80 zusätzlichen Stellen mit Mehrkosten in Höhe von insgesamt 8,1 Millionen Euro in diesem und im kommenden Jahr. Mit insgesamt 5,2 Millionen Euro wird Brandenburg ein Teil der Kosten erstattet werden. Dies aber auch nur dann, wenn die Länder in ihrer Gesamtheit die vereinbarten 2.000 Stellen bis zum 31.12.2021 schaffen. Da der Bund seine Unterstützungsleistung nur einmalig leistet, sind ab 2021 aber jährlich rund 5,4 Millionen Euro allein vom Land Brandenburg aufzubringen.

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Ident-Nr
29/2019
Datum
23.03.2019