„Weihnachtsfrieden“ beim Fiskus: Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen über die Feiertage

Brandenburgische Finanzämter bleiben am 02. Januar geschlossen

- Erschienen am 22.12.2008 - Pressemitteilung 92/2008

Potsdam - Bei den brandenburgischen Finanzämtern wird es auch in diesem Jahr wieder den so genannten „Weihnachtsfrieden" geben. In der Zeit vom 22. bis zum 31. Dezember 2008 würden die Finanzämter von sämtlichen Vollstreckungsmaßnahmen gegen Steuerzahler grundsätzlich absehen, sagte Finanzminister Rainer Speer heute in Potsdam. Ausnahmen gebe es nur dann, wenn durch die Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall, z.B. durch Verjährung, droht.

Das Finanzministerium wies heute zudem darauf hin, dass die 15 Finanzämter des Landes am 2. Januar 2009 geschlossen bleiben. Am 29. und 30. Dezember 2008 sind alle Finanzämter aber geöffnet.

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Pressemitteilung: „Weihnachtsfrieden" beim Fiskus: Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen über die Feiertage

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Ident-Nr
92/2008
Datum
22.12.2008