Land und Gewerkschaften einigen sich auf Paket für einen attraktiveren Öffentlichen Dienst in Brandenburg

Höhere Einstufung für tausende Grundschullehrer, Polizisten und Beschäftigte in der Justiz; Altersteilzeit im Landesbetrieb Forst; Gesundheitsmanagement für alle Landesbeschäftigten

- Erschienen am 22.11.2017 - Presemitteilung 87/2017

Potsdam - Nach mehrmonatigen Verhandlungen, die unter der Regie der beiden Staatssekretärinnen Katrin Lange und Daniela Trochowski vorbereitet worden sind, hat das Land Brandenburg eine Reihe von Vereinbarungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes bzw. ihren Spitzenorganisationen getroffen.

Das Maßnahmenpaket, welches in der letzten Nacht zu Ende verhandelt worden ist, reicht vom Gesundheitsmanagement (Rahmenkodex „Gute Arbeit“) für alle Beschäftigten des Landes bis hin zu spezifischen Verbesserungen für einzelne Berufsgruppen: So werden die Eingangsämter für Lehrkräfte an Grundschulen angehoben, das gilt auch für das Eingangsamt des mittleren Polizeivollzugsdienstes und den mittleren Justizvollzugsdienst. Des Weiteren wird für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte die freie Heilfürsorge eingeführt. Für den Landesbetrieb Forst Brandenburg ist unter anderem eine Altersteilzeitregelung für Waldarbeiter vorgesehen.

Innenminister Karl-Heinz Schröter betont die Bedeutung der Einigung für den öffentlichen Dienst im Land Brandenburg: „Die Verhandlungen waren lang, die Partner haben engagiert verhandelt. Wichtig ist, dass das geschnürte Paket die Bedingungen für die Beschäftigten spürbar verbessern wird. Das betrifft die Polizei genauso wie den Primarschulbereich, die Justiz und den Landesbetrieb Forst. Im Ergebnis wird die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg - auch im Vergleich zu anderen Bundesländern - weiter erhöht.“

Finanzminister Christian Görke hebt hervor, dass das Maßnahmenpaket mit seinen vielfältigen Bestandteilen mit zusätzlichen Kosten für den Landeshaushalt verbunden ist. „Diese zusätzlichen Millionenausgaben sind gerechtfertigt vor dem Hintergrund, dass Brandenburg auch in Zukunft einen leistungsfähigen und serviceorientierten öffentlichen Dienst benötigt, um die positive Entwicklung des Landes fortzusetzen. In der Vergangenheit hatten vor allem die Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die Beamteninnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter ihren Beitrag zu den Sparanstrengungen leisten müssen. Diese Landesregierung wird diese Entwicklung umkehren und hat bereits in diesem Jahr nicht nur den Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten der Länder eins zu eins übernommen, sondern die Besoldung zusätzlich um 0,5 Prozent erhöht. Mit dem heute vereinbarten Maßnahmenpaket gehen wir noch einige Schritte weiter. Das Gesamtpaket wird sich in den Jahren ab 2019 für die heute schon bezifferbaren Kostenfolgen jährlich mit mehr als 40 Millionen Euro im Landeshaushalt niederschlagen.“

Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem vor, dass 3.322 Lehrkräfte an Grundschulen (Primarstufenbereich) ab dem 1. Januar 2019 um eine ganze Besoldungsgruppe höher eingestuft werden (von A 12 auf A 13). Das gilt auch für die Eingangsämter für Lehrkräfte mit einer Befähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR. Sie werden ab 1. Januar 2019 von A 11 auf A12 und in einem zweiten Schritt zum 1. August 2020 von A 12 nach A 13 befördert. Brandenburg wird damit neben Berlin zum Vorreiter bei der Einstufung der Grundschullehrerinnen und -lehrer. Außerdem werden nun auch Lehrerinnen und Lehrer, die in der DDR an Pädagogischen Hochschulen ihren Beruf erlernten, angemessener besoldet.

Zur Sicherstellung einer fachgerechten und qualitativ hochwertigen Unterrichtsversorgung der Schülerinnen und Schüler wurden zudem Leitlinien für eine fachgerechte Qualifizierung der Seiteneinsteiger und Lehrkräfte vereinbart.

Ferner verwies der Finanzminister auch darauf, dass bereits zum 1. August 2017 5.866 Lehrkräfte mit einer Befähigung für die Sekundarstufe I nach A 13 besoldet werden sowie 736 Leitungsämter an Grundschulen und der Primarstufenleitungen an Gesamt- und Oberschulen angehoben wurden.

In gleich mehreren Bereichen werden die Berufsanfänger im mittleren Dienst höher eingruppiert. Dies betrifft die Polizei und die Justiz. Im Polizeibereich ist die Anhebung des Eingangsamtes des mittleren Polizeivollzugsdienstes von Besoldungsgruppe A 7 auf A 8 vorgesehen. Im Justizbereich gilt das für das Eingangsamt des mittleren Justizvollzugsdienstes gleichermaßen.

Die freie Heilfürsorge für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten wird zum 1. Januar 2019 als Option eingeführt, Die entsprechenden Regelungen sollen bis dahin geschaffen beziehungsweise angepasst werden. Den Bediensteten der Bereitschaftspolizei wird ab dem 1. Januar 2018 - gegebenenfalls rückwirkend - eine Zulage in Höhe von monatlich 60 Euro gezahlt.

Zum Baustein im Bereich des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) gehören verschiedene Maßnahmen. Zentraler Bestandteil ist der Abschluss einer Altersteilzeitregelung für Waldarbeiter mit dem Hauptziel, das sozial verträgliche Ausscheiden der Beschäftigten abzusichern, um sukzessive die Beschäftigtenstruktur im LFB mit Neueinstellungen zu verjüngen. Die Einführung der Altersteilzeitregelungen für bis zu 350 Waldarbeiter beginnt am 01.01.2018.

Mit dem Abschluss des Zweiten Tarifvertrags über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg - kurz TV Umbau II - wird dem stetigen Veränderungsbedarf in der sich wandelnden Gesellschaft Rechnung getragen. Damit sind betriebsbedingte Kündigungen im Zuge von Verwaltungsmodernisierungsmaßnahmen weiterhin ausgeschlossen.

Für alle Beschäftigten des Landes sieht der Rahmenkodex „Gute Arbeit“ ein Gesundheitsmanagement vor, für das jährlich rund drei Millionen Euro ab 2019 bereitgestellt werden.

Verständigt haben sich die Gesprächspartner darauf, mit dem Doppelhaushalt ab 2019/2020 sukzessive die Reduzierung der Zahl der befristeten Arbeitsverträge in der Landesverwaltung um ein Drittel anzustreben.

Für die organisatorische Umsetzung der Digitalisierung innerhalb der Landesverwaltung sichert die Landesregierung - vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages - zu, insgesamt fünfzig zusätzliche Vollzeiteinheiten zur Verteilung auf die Ressorts, beginnend am 1. Januar 2019, zur Verfügung zu stellen.

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Ident-Nr
87/2017
Datum
22.11.2017