Finanzminister Markov kündigt Brandenburgs Nein zum Steuerabkommen mit der Schweiz an
Brandenburgs Finanzminister: „Gleichbehandlung und Steuergerechtigkeit werden durch Abkommen mit Füßen getreten“
- Erschienen am - PresemitteilungBerlin/Potsdam – Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
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