Reform der Grundsteuer: Städte- und Gemeindebund Brandenburg und Finanzverwaltung bereiten Umsetzung vor

Start der Regionalkonferenzen in Brandenburg an der Havel

- Erschienen am 22.09.2021 - Presemitteilung 46/2021

(Potsdam) Im Land Brandenburg wird ab 2025 die Grundsteuer auf Basis eines wertabhängigen Modells erhoben. Bei der Reform der Grundsteuer hat sich das Land Brandenburg mit Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg somit für das Bundesmodell und gegen die neue Öffnungsklausel für die Länder entschieden. Die Reform war durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 notwendig geworden. Das höchste deutsche Gericht hatte beanstandet, dass die Grundsteuer auf Basis von jahrzehntealten Wertverhältnissen erhoben wird und dem Gesetzgeber verbindlich aufgegeben, eine sachgerechte Neuregelung zu schaffen. Der Deutsche Bundestag hatte Ende 2019 die neue Rechtsgrundlage geschaffen.

Bei der Grundsteuerreform arbeiten der Städte- und Gemeindebund Brandenburg und die Finanzverwaltung eng zusammen. Zum Auftakt findet eine Reihe von Regionalkonferenzen statt, bei der der Städte- und Gemeindebund und das Finanzministerium die Kommunen über die konkrete Umsetzung der Grundsteuerreform informieren. Die Auftaktveranstaltung fand heute im ehemaligen Kloster St. Pauli in Brandenburg an der Havel statt. Die Teilnehmer wurden durch Oberbürgermeister Steffen Scheller begrüßt. Bei den Regionalkonferenzen werden die einzelnen Umsetzungsschritte von Fachleuten der Finanzverwaltung mit den Verwaltungschefs der Städte, Gemeinden und Ämter besprochen. Immerhin müssen circa 1,8 Millionen Grundstücke im Land Brandenburg neu bewertet werden.

Im Rahmen der Auftaktveranstaltung erklärte der Geschäftsführer der Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Jens Graf: „Die Grundsteuer ist mit derzeit jährlich rund 290 Millionen Euro eine wichtige und zugleich stabile Einnahmequelle der brandenburgischen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger. Die Umstellung des Erhebungssystems soll aber in den Städten und Gemeinden jeweils aufkommensneutral erfolgen. D. h. die Reform soll nicht zu höheren Einnahmen der Kommunen führen.“

Brandenburgs Finanzstaatssekretär Frank Stolper betonte, dass es wichtig war, dass sich im Land Brandenburg die Landesregierung mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände für die Umsetzung des wertabhängigen Bundesmodells entschieden hat. „Im Vordergrund stand und steht die verfassungsfeste Sicherung der Einnahmen aus der Grundsteuer für die Kommunen. Mit der Fortführung des bisherigen wertorientierten Systems bei Grundstücken und Gebäuden im Bundesmodell ist dies am ehesten gewährleistet. Denn das Verfassungsgericht hat nicht das System als solches in Frage gestellt, sondern die unterbliebenen Aktualisierungen der Werte. Die Erhebung auf Basis eines wertabhängigen Modells ist am verlässlichsten geeignet, die Grundsteuer als konstante Einnahmequelle der Kommunen in Brandenburg zu erhalten.“