Finanzminister Görke zur Einigung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich der Erbschaftsteuer

- Erschienen am 22.09.2016 - Presemitteilung 59/2016

Potsdam – Brandenburgs Finanzminister Christian Görke, der das Land im Vermittlungsausschuss des Bundesrates vertreten hat, erklärte zu dem in der letzten Nacht erzielten Ergebnis hinsichtlich des neu zu fassenden Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes heute in Potsdam folgendes:

„Die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung sehe ich äußerst kritisch. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, die zu weitgehende und damit verfassungswidrige Steuerfreistellung von Betriebsvermögen im geltenden Recht einzuschränken. Brandenburg hat sich in der Arbeitsgruppe zum Vermittlungsausschuss engagiert und auf eine entsprechende verfassungskonforme Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer hingewirkt. Die in der Nacht erzielte Einigung halte ich nach wie vor für nicht verfassungskonform. Unternehmenswerte werden durch den neuen, starren Faktor künstlich heruntergerechnet, was dazu führen wird, dass die öffentliche Hand bei der Erbschaftssteuer Mindereinnahmen hinnehmen muss. Mit dieser Begünstigung und weiteren Verschonungsregelungen, wie den 30-prozentigen Abschlag für Familienunternehmen und der Abschmelzzone von 26 bis 90 Millionen Euro bei der Berechnung der Erbschaftsteuer, wird es für vermögende Firmenerben leicht, sich bei der Erhebung der Erbschaftsteuer „arm“ zu rechnen. Das lehne ich ab, weil das mit Steuergerechtigkeit nichts zu tun hat.“

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Ident-Nr
59/2016
Datum
22.09.2016