Neue Bilanz der Suche nach rechtmäßigen Erben von Bodenreformland in Brandenburg
Stetiger Anstieg der Rückgaben zu verzeichnen
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Finanzminister Christian Görke hat heute eine neue Bilanz zu den im Jahr 2010 gestarteten Maßnahmen vorgelegt, mit denen rechtmäßige Erben von Bodenreformland auf Initiative des Finanzministeriums gesucht werden. „Die neue Bilanz zeigt, dass sich die Aufrufe und die Ermittlungen von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. In 3.753 Fällen konnten Bodenreformflächen mit einer Gesamtfläche von rund 6.700 Hektar an die Eigentümer oder Erben bzw. die für sie bestellten Pfleger oder gesetzlichen Vertreter zurückgegeben werden“, sagte Finanzminister Görke in Potsdam. Zu diesem Ergebnis hätten im Wesentlichen die seit November 2010 erfolgten Erbenaufrufe in der regionalen Presse, im Bundesanzeiger und in den Amtsblättern der Kommunen sowie die im Oktober 2012 begonnenen gezielten flächendeckenden Erbenrecherchen durch die vom Finanzministerium beauftragte Brandenburgische Boden Gesellschaft beigetragen.
Das Land Brandenburg hatte sich in insgesamt über 7.000 Fällen zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt sowie seine Eintragung im Grundbuch veranlasst. Diese Vorgehensweise hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2007 für nichtig erklärt. Als Konsequenz hat das Land die betroffenen Grundstücke an die Eigentümer oder deren Erben zurückzugeben.
Die Recherchen wurden im Mai 2016 mit dem Ziel intensiviert, diese bis Ende 2019 weitestgehend abzuschließen. Ausgangspunkt der Recherchen sind die Liegenschaftsakten mit der Gesamtheit der in ihr zur jeweiligen Bodenreformstelle enthaltenen historischen und aktuellen Informationen. Auf dieser Grundlage erfolgen in Abhängigkeit vom jeweiligen Einzelfall konkrete Ermittlungsmaßnahmen, wie beispielsweise Anfragen bei Nachlassgerichten, Einwohnermeldeämtern, Standesämtern oder evangelischen und katholischen Kirchengemeinden. In den Fällen, in denen keine Eigentümer oder Erben gefunden werden, wird das Land die betroffenen Flächen weiterhin wie ein Treuhänder zugunsten der unbekannten Eigentümer oder Erben bewirtschaften.
Ferner weist die Bilanz des seitens des Landes ergriffenen Maßnahmenpakets die folgenden Ergebnisse aus:
- Seit der Intensivierung im Mai 2016 hat das Land die Recherche für rund 2.400 Akten aufgenommen und in 765 Akten abgeschlossen. Dabei wurden insgesamt 20.951 einzelne Rechercheaktivitäten durchgeführt. Für 443 Akten konnten alle jetzt lebenden Neubauernerben ermittelt oder Vertreter für die Neubauern oder ihre Erben festgestellt und die Rückabwicklung eingeleitet werden.
- Das Land hat insgesamt 6.989 Anträge auf Berichtigung der Grundbücher gestellt. Die Anträge waren darauf gerichtet, die zuletzt vor dem Land im Grundbuch eingetragenen Bodenreformeigentümer oder deren Erben wieder einzutragen. Nach dem nunmehr erreichten Stand der Abarbeitung der durch das BGH-Urteil ausgelösten Maßnahmen zeichnet sich ab, dass das Land in rund 7.500 Fällen in Grundbüchern eingetragen wurde und 1.240 weitere Liegenschaften betroffen sind, bei denen es nicht (mehr) zur Grundbucheintragung des Landes gekommen war.
- In 537 Fällen wurde die Abberufung des Landes als gesetzlicher Vertreter nach Artikel 233 § 2 Absatz 3 EGBGB bei den Landkreisen beantragt. In 597 Fällen wurde das Land abberufen; 18 Anträge wurden bisher abgelehnt. Die Zahl der Abberufungen liegt über der Zahl der Anträge, da einzelne Landkreise ohne einen Abberufungsantrag des Landes in eigener Zuständigkeit tätig wurden.
- Bei den jeweils zuständigen Gerichten wurden bis zum Stichtag insgesamt 2.688 Pflegschaften angeregt, von denen bislang 1.228 angeordnet wurden.
- Beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) wurde ein „Team Bodenreform“ gebildet, das über eine zentrale Telefonnummer (Hotline), eine Fax-Nummer und eine E-Mail-Adresse erreichbar ist. Dort gingen bislang rund 5.200 Grundstücksrückgabeanträge ein. In 3.005 Fällen stellten sich die Rückgabebegehren als berechtigt heraus.
- In den amtlichen Bekanntmachungsblättern der Kommunen sind die Bezeichnungen der Flurstücke der von der BGH-Entscheidung betroffenen Grundstücke und die Namen der zuletzt vor dem Land im Grundbuch eingetragenen Bodenreformeigentümer veröffentlicht worden. Diese Maßnahmen wurden Ende 2011 abgeschlossen.
- Im Ergebnis einer Prüfung der Veröffentlichung der Eigentümer-/Erbenaufrufe durch den BLB in den Kommunen, aus denen bis dahin keine Rückgabeanträge eingegangen waren, wurde zwölf Kommunen im Februar und März 2013 die ihr Gebiet betreffenden Aufrufe mit der Bitte um Veröffentlichung erneut übermittelt. Das Land hat damit auch die Voraussetzungen für die Ermittlungserfolge geschaffen, die gewerbliche Erbenermittler bei einer Veröffentlichung dieser Angaben angekündigt hatten.
Hintergrund:
Im Rahmen der Abwicklung der Bodenreform hatte sich das Land in über 7.000 Fällen zum gesetzlichen Vertreter der unbekannten Eigentümer ehemaligen Bodenreformlandes gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 EGBGB von den Belegenheitskommunen bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt sowie seine Eintragung im Grundbuch veranlasst. Diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nichtige Vorgehensweise muss bereinigt werden. Da sich nach diesem sogenannten Bodenreformurteil trotz eines ersten landesweiten Aufrufs im Jahr 2008 bis 2010 nicht für alle Grundstücke Eigentümer oder Erben gemeldet hatten, startete das Finanzministerium nach dem Regierungswechsel im November 2010 erneute landesweite Aufrufe, mit denen es sich an die Erben richtete und veranlasste weitere zahlreiche Maßnahmen, um die Eigentümer bzw. Erben zu finden. Die heutige Bilanz kann als ausgesprochen positiv eingeschätzt werden.
Ansprechpartner für betroffene Eigentümer und Erben:
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11, 14473 Potsdam:
- Telefonnummer (Hotline): (0331) 5 81 81-381;
- Fax-Nummer: (0331) 5 81 81-199;
- E-Mail: info@blb.brandenburg.de
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