Online-Marktplatzbetreiber sollen künftig beim Kampf gegen Steuerhinterziehung in die Pflicht genommen werden

Finanzminister Görke: Umsatzsteuerbetrug wird dadurch erschwert

- Erschienen am 22.07.2018 - Presemitteilung 45/2018

Potsdam – Bekleidung, Parfüme, Smartphones, Reisen oder eine neue Spielekonsole – es gibt kaum noch Waren und Dienstleistungen, die heute nicht über Online-Händler erworben und nach Hause bestellt werden können. Häufig bieten Händler ihre Waren und Dienstleistungen auf großen Online-Verkaufsplattformen an. Dabei kommt es immer wieder vor, dass einzelne Händler die deutschen Steuergesetze missachten und keine Umsatzsteuer abführen. Dagegen wollen die Finanzministerien der Länder nun vorgehen und vor allem die Online-Marktplatzbetreiber stärker in die Pflicht nehmen. Ab 1. Januar 2019 sollen sie unter bestimmten Voraussetzungen für Steuerausfälle in Haftung genommen werden, wenn sie ihre Pflichten bei der Kontrolle der Händler nicht erfüllen.

Finanzminister Christian Görke erklärte zur geplanten Gesetzesänderung: „Wir müssen schon länger beobachten, dass Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel in der Praxis ein erhebliches Problem darstellt. Es kommt in großem Umfang zu Steuerhinterziehung, vor allem durch Händler mit Sitz außerhalb der Europäischen Union. Das ist nicht nur ein Problem für die öffentlichen Haushalte, denen dadurch Einnahmen in Millionenhöhe entgehen. Sondern das ist auch ein Problem für die vielen steuerehrlichen Händler, die durch diesen Betrug einen gravierenden Wettbewerbsnachteil erleiden, weil steuerhinterziehende Händler ihre Waren zu einem niedrigeren Preis anbieten können. Oder diese steigern ihren Gewinn zusätzlich, indem sie Käufern die Umsatzsteuer in Rechnung stellen, die sie nie abführen.“

Nach den aktuellen Plänen des Bundesfinanzministeriums und der Länder-Finanzministerien sollen künftig die Marktplatzbetreiber dafür geradestehen, wenn Händler auf ihren Plattformen keine Umsatzsteuer abführen. Eine Haftung komme insbesondere in Betracht, so Görke, wenn Online-Marktplatzbetreiber in Kenntnis der fehlenden Umsatzversteuerung Verkäufe über ihre Plattform weiterhin ermöglichen. „Die Online-Marktplatzbetreiber können diese Haftung abwenden, indem sie steuerhinterziehende Händler vom Marktplatz entfernen“, so Görke. Damit werde der Umsatzsteuerbetrug zukünftig erheblich erschwert werden, hofft der Minister.

Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen wurden bereits ausgearbeitet. Aktuell werden sie im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 abgestimmt. Zum Jahresanfang 2019 sollen sie in Kraft treten.

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Ident-Nr
45/2018
Datum
22.07.2018