Tarifvertrag zum Umbau der Landesverwaltung bis Ende 2017 verlängert
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Landesregierung und Gewerkschaften haben ihren im Jahr 2009 ausgehandelten Tarifvertrag zum Verwaltungsumbau („TV Umbau“) verlängert. Das Vertragswerk gilt nun bis zum 31. Dezember 2017, wie Innenminister Karl-Heinz Schröter und Finanzminister Christian Görke am Montag nach der Unterzeichnung betonten. Die Verlängerung hatten Landesregierung und Gewerkschaften bereits im November vereinbart.
Der „TV Umbau“ regelt die sozialverträgliche Umstrukturierung der Brandenburger Verwaltung. Er sichert Beschäftigung, verlangt aber Veränderungsbereitschaft von den Beschäftigten. Von Reformmaßnahmen betroffene Mitarbeiter profitieren unter anderem von Mobilitätsprämien sowie von Maßnahmen zur Einkommenssicherung und der Zusage der Arbeitsplatzsicherung durch Qualifizierung. Damit werden erforderliche Umstrukturierungen in der Landesverwaltung – wie aktuell im Zusammenhang mit der Einrichtung von vier Regionalschulämtern – weiterhin ohne betriebsbedingte Kündigungen vollzogen.
Die Tarifparteien waren bereits im Jahr 2014 übereingekommen, die laufende Qualifizierungsoffensive der Landesregierung fortzuführen. Mit dem Haushaltsplan 2015 wurden die dafür vorgesehenen Mittel von 4,5 Millionen Euro pro Jahr bis Ende 2018 verstetigt.
Über die vorrangige Verwendung für Umbaubetroffene hinaus können die Mittel z.B. für die Qualifizierung von Lehrern in Mangelfächern oder für die Qualifizierung von Beschäftigten im Personalüberhang des Landesforstbetriebes eingesetzt werden. Förderfähig sind darüber hinaus Qualifizierungsmaßnahmen, die der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landesverwaltung dienen, zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung bei einem regionalen oder berufsgruppenspezifischen Fachkräftemangel notwendig sind oder die personelle Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform fördern.
Innen- und Finanzminister sowie Spitzenvertreter der Gewerkschaften haben am Montag zudem Gespräche zum weiteren Reformprozess in der Landesverwaltung aufgenommen. Auch angesichts der geplanten Verwaltungsstrukturreform und der damit einhergehenden Funktionalreform sind Gespräche mit den Gewerkschaften notwendig. Die Gewerkschaften haben bereits Schwerpunkte benannt. Sie wollen insbesondere über Angebote zum vorzeitigen Ausscheiden und zu Arbeitsbedingungen lebensälterer Beschäftigter, alters- und lebensphasengerechte Arbeitsbedingungen, Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote, zukunftssichere Beschäftigung sowie Möglichkeiten zur Gewinnung und Einstellung junger Beschäftigter sprechen. Die dazu bislang bekannt gewordenen Forderungen der Gewerkschaften würden das Land finanziell erheblich belasten. Das gilt insbesondere für eine flächendeckende Einführung von Altersteilzeitmöglichkeiten.
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