Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerpflichtige

Finanzämter haben „zwischen den Jahren“ geöffnet

- Erschienen am 21.12.2022 - Presemitteilung 73/2022

Potsdam – Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg auch dieses Jahr wieder während der Weihnachtsfeiertage keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen vom 23. bis einschließlich 30. Dezember nicht mit Vollstreckungen der Finanzämter rechnen, da diese den sogenannten „Weihnachtsfrieden“ wahren.

Die große Mehrheit in Brandenburg sind ehrliche und pünktlich zahlende Steuerpflichtige. Sie können darauf vertrauen, dass bei säumigen Bürgern Steuerrückstände von den Finanzämtern auch konsequent erhoben werden. Alles andere wäre ungerecht. Aber unter dem Weihnachtsbaum werden Außenstände vorrübergehend nicht vollstreckt, das ist die gute Tradition des Weihnachtsfriedens, der während der Festtage gilt“, sagte Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam. Ausnahmen davon gebe es nur, wenn ansonsten ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde.

Wie das Finanzministerium weiter mitteilte, sind in den Tagen zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel Brandenburgs 13 Finanzämter fast wie gewohnt zu den folgenden Zeiten zu erreichen, ebenso die Service- und Informationsstelle in Finsterwalde:

Dienstag, 27.12.2022

8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch, 28.12.2022

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag, 29.12.2022

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag vor Silvester, 30.12.2022

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Service- und Informationsstellen in Fürstenwalde und Pritzwalk sowie die Vor-Ort-Stellen in Neuruppin und Perleberg bleiben in der Woche vom 27. Dezember bis zum 30. Dezember 2022 für den Publikumsverkehr geschlossen.

Generell gilt: Besucherinnen und Besucher müssen für den Besuch einer der Service- und Informationsstellen der Finanzämter vorab keine Termine mehr vereinbaren. Für Termine mit anderen Stellen im Finanzamt sind vorherige Terminvereinbarungen erforderlich.

Brandenburgs Finanzministerium verweist ferner darauf, dass Vordrucke wie bisher auch nicht abgeholt werden müssen, sondern auf der Seite www.formulare-bfinv.de/ heruntergeladen oder beim Finanzamt schriftlich oder telefonisch angefordert werden können.

Das Finanzministerium empfiehlt, die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten des Online-Finanzamtes ELSTER unter www.elster.de oder auch andere Steuersoftware zu nutzen. Die elektronische Kommunikation ist sicher, schnell und erreicht direkt die zuständige Stelle im Finanzamt.

Allgemeine Informationen zu den Öffnungszeiten der Finanzämter und zur Terminvereinbarung finden Sie unter: finanzamt.brandenburg.de

Mehr Informationen zum Online-Finanzamt ELSTER gibt es unter www.elster.de.