Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerpflichtige

Finanzministerin Lange: „Nicht nur in Zeiten von Corona ein guter Rat: Nutzen Sie die elektronische Steuererklärung“

- Erschienen am 21.12.2020 - Presemitteilung 102/2020

Potsdam – Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg vom 23. bis einschließlich 30. Dezember keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen. „Unterm Weihnachtsbaum werden Steuerrückstände nicht vollstreckt. Das ist die gute Tradition des Weihnachtsfriedens, der während der Festtage gilt“, sagte heute Finanzministerin Katrin Lange in Potsdam. Ausnahmen davon gebe es nur, wenn durch diese Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde.

Die Service- und Informationsstellen der Finanzämter im Land sind für den Publikumsverkehr seit Beginn des zweiten Corona-Lockdown am 16. Dezember 2020 geschlossen. Steuerpflichtige und Unternehmen können natürlich auch weiterhin ihre steuerlichen Angelegenheiten klären. Die Finanzämter sind zu den gewohnten Zeiten unverändert per Telefon, Fax und Brief oder über elektronische Kommunikationswege zu erreichen. Nur am 28., 29. und 30. Dezember 2020 gilt in den Finanzämtern eine Betriebsruhe. Das heißt, die Finanzämter sind im Zeitraum vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich den 1. Januar 2021 für die Steuerpflichtigen nicht per Telefon erreichbar.

Auch unabhängig von den geltenden Einschränkungen empfehle ich den Steuerpflichtigen, die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten mit ihrem Finanzamt zu nutzen“, ergänzte die Finanzministerin. „Das Webportal „Mein ELSTER“ unter www.elster.de und auch andere Softwarehersteller bieten hier neben der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen schon viele weitere Angebote. Die elektronische Kommunikation ist sicher, schnell und erreicht direkt die zuständige Stelle im Finanzamt. Dies ist nicht nur in Corona-Zeiten von Vorteil.

 Allgemeine Informationen zur Erreichbarkeit der Service- und Informationsstellen der Finanzämter im Land Brandenburg finden Sie unter:

https://finanzamt.brandenburg.de

Mehr Informationen zum Online-Finanzamt ELSTER gibt es unter www.elster.de.