Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Nach Gesprächen am Anfang dieser Woche haben sich Finanzminister Christian Görke und die drei Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg unter Vorsitz von Dr. Ulrich Müller, Präsident der IHK Ostbrandenburg, zur Neuausrichtung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab 2020 auf folgende gemeinsame Erklärung verständigt:
„Der bundesstaatliche Finanzausgleich als solidarisches System zwischen dem Bund und den Ländern hat sich bewährt. Gemeinsam plädieren wir dafür, dass bei der Neugestaltung für die Zeit ab 2020 an den Grundsätzen der geltenden Finanzverfassung und somit auch an deren bewährter solidarischer Ausrichtung festgehalten wird. An der Zielsetzung des Grundgesetzes, in allen Landesteilen der Bundesrepublik Deutschland annähernd gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, darf es aus unserer Sicht keine Abstriche geben.
In den vergangenen Monaten wurde durch die Vertreterinnen und Vertreter der ostdeutschen Länder bei den Verhandlungen mit der Bundesregierung und den anderen Ländern mehrfach deutlich gemacht, welche Bedeutung eine ausreichende Finanzausstattung und ein solidarischer Finanzausgleich für sie haben. Wir erwarten, dass die nach wie vor bestehenden Unterschiede in der Finanz- und Steuerkraft aller ostdeutschen Länder im Vergleich zu den westdeutschen Ländern präzise im neuen System abgebildet und beim Finanzausgleich entsprechend berücksichtigt werden. Dabei sollen auch die Vorschläge eines von den ostdeutschen Kammern beauftragten Gutachtens zur "Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 - Ausgewählte Reformaspekte für mehr Transparenz und Leistungsgerechtigkeit" einbezogen werden, da sie explizit diese strukturellen Unterschiede berücksichtigen.
Gemeinsam plädieren wir ausdrücklich dafür, dass zwischen Bund und Ländern letztlich ein fairer Kompromiss erzielt wird, dem sowohl die so genannten Geberländer als auch die Nehmerländer zustimmen können. Dabei sollte aus unserer Sicht auch Berücksichtigung finden, dass bestimmte Struktur- und Wirtschaftsschwächen nicht nur in ostdeutschen Ländern nachweisbar sind, sondern dass davon auch bestimmte Regionen in Westdeutschland betroffen sind. Der Finanzausgleich ab 2020 muss auch dieser Herausforderung gerecht werden.
Dies ist keine leichte Aufgabe, vor der Bund und Länder derzeit stehen. Es gibt aber im Rahmen der Verhandlungen keine Alternative zu einem Ergebnis, das alle mittragen können. Das Risiko, dass ab 2020 keine ausreichende Finanzierung der öffentlichen Haushalte mehr gegeben ist, darf unter keinen Umständen eingegangen werden. Daher ist ein weiteres Verzögern und Vertagen der Verhandlungen kein Instrument, das einer Lösung dient. Wir fordern daher dazu auf, dass an der Lösungsfindung zügig weitergearbeitet wird.“
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