Kommunale Verfassungsbeschwerde der kreisfreien Städte verworfen

- Erschienen am 21.10.2013 - Presemitteilung 95/2013

Potsdam – Das Brandenburgische Verfassungsgericht hat heute die kommunale Verfassungsbeschwerde der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder), die eine Erhöhung der finanziellen Ausstattung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes zum Ziel hatte, verworfen.

Dazu erklärt der Minister der Finanzen Dr. Helmuth Markov: „Die Landesregierung sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass die Klage der drei kreisfreien Städte nicht hinreichend begründet war. Dies hatten wir bereits 2011 so eingeschätzt, als die Klage eingereicht wurde. Dass das Verfassungsgericht die Klage nunmehr verworfen hat, erachte ich als folgerichtigen Schritt.“

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Ident-Nr
95/2013
Datum
21.10.2013