Aktualisierter Corporate Governance Kodex für Landesbeteiligungen in Kraft

Mehr Transparenz und Öffentlichkeit hergestellt

- Erschienen am 21.09.2010 - Presemitteilung 70/2010

Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung teilt die stellvertretende Regierungssprecherin Gerlinde Krahnert mit:

Das Kabinett hat heute die von Finanzminister Helmuth Markov vorgelegte Aktualisierung des so genannten Corporate Governance Kodex für die Landesbeteiligungen (CGK Brandenburg) zur Kenntnis genommen. Der im Jahr 2005 eingeführte Kodex stellt verwaltungs- und unternehmensbezogene Regeln und Handlungsempfehlungen für die Steuerung, Leitung und Überwachung von Landesbeteiligungen im Zusammenhang dar. Das überarbeitete Dokument übernimmt sämtliche Standards und Anpassungen des Deutschen Corporate Governance Kodex’ (DCGK) sowie des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Public Corporate Governance Kodex des Bundes.

Finanzminister Markov erklärte: „Die Überarbeitung des Corporate Governance Kodex dient der Sicherung der hohen Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensleitung und –überwachung bei den Landesbeteiligungen. Mir ist die Transparenz wichtiger Unternehmensinformationen für die Öffentlichkeit ein wesentliches Anliegen. Dem wird mit der Einführung des jährlichen Corporate Governance-Berichts Rechnung getragen. Ein wichtiger Fortschritt ist auch die Verankerung der Ziele der Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt bei der Besetzung von Aufsichtsräten und Unternehmensleitungen.“

Der überarbeitete Kodex enthält insbesondere folgende Neuerungen:

  • Im Rahmen eines jährlich von den Unternehmen vorzulegenden Corporate und Aufsichtsrat über die Einhaltung der Regeln und Handlungsempfehlungen des gesamten CGK Brandenburg; er soll auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht werden.
  • Der Corporate Governance-Bericht dient der Rechenschaftslegung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat über die Einhaltung der Regeln und Handlungsempfehlungen des gesamten CGK Brandenburg; er soll auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht werden.
  • Bei Abschluss von Vermögenshaftpflichtversicherungen (D & O-Versichersicherungen) für Mitglieder der Geschäftsführung wird die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Versicherungsfall in Höhe von mindestens 10 v. H. des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung vorgegeben.
  • Bei der Besetzung von Aufsichtsratsmandaten sowie von Geschäftsführung und Führungspositionen im Unternehmen soll neben der gleichberechtigten Berücksichtigung von Frauen auf Vielfalt (Diversity) geachtet werden; darauf soll in dem Corporate Governance-Bericht eingegangen werden. Vielfaltmanagement soll über die positive Wertschätzung der Gesamtheit von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Mitarbeiter - bei Chancengleichheit und Vermeidung von Benachteiligungen - zu einer produktiven Gesamtatmosphäre im Unternehmen beitragen.
  • Aufsichtsratsmitglieder sollen regelmäßig an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen und dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden.

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Pressemitteilung: Aktualisierter Corporate Governance Kodex für Landesbeteiligungen in Kraft

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Ident-Nr
70/2010
Datum
21.09.2010