Görke: „Neue Wege in der Beihilfe“

Finanzminister Christian Görke besucht die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg in Cottbus

- Erschienen am 21.08.2019 - Pressemitteilung 94/2019

Potsdam / Cottbus - Die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg – kurz ZBB – in Cottbus ist der größte Personaldienstleister des Landes. Die rund 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZBB betreuen monatlich mehr als 75.000 Personalfälle. Finanzminister Christian Görke trägt die Verantwortung für diesen wichtigen Bereich und überzeugte sich heute vor Ort von der Vielfalt der Aufgaben, insbesondere auch von den IT-Verfahren, mit denen die ZBB arbeitet. Er sagte: „Die ZBB hat sich als wichtiger zentraler Dienstleister in der brandenburgischen Landesverwaltung etabliert und ist für alle ein verlässlicher Partner. Auch in Zukunft gilt es, ein solides und modernes Leistungsangebot sicherzustellen und gleichzeitig neue Wege zu beschreiten.“

Das Kerngeschäft der ZBB umfasst die Zahlung der Bezüge für die Landesbeschäftigten und die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie die Festsetzung und Zahlung der Beihilfe, die als finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen gewährt wird. Zudem hat die ZBB die Bezügezahlung für zahlreiche landesnahe Einrichtungen übernommen. Darüber hinaus ist sie für die Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten sowie für die Gewährung von Schadensersatz und Unfallfürsorgeleistungen für fast alle Bereiche der Landesverwaltung zuständig

Für die Umsetzung dieses vielfältigen Aufgabenspektrums sind moderne und innovative technische Verfahren erforderlich. So steht die ZBB vor großen Herausforderungen, für ihre Kunden einen adäquaten Digitalisierungsstandard zu gewährleisten.

Neben der bereits bestehenden elektronischen Abrechnung der Reisekosten ist nun ein weiterer Modernisierungsschritt im Bereich der Beihilfe geplant. Um die Bearbeitung zukunftsfähig zu gestalten, wurde im Rahmen der Digitalisierungsstrategie für das Finanzressort des Landes Brandenburg das Projekt „Beihilfe-App“ ins Leben gerufen. Mit der Beihilfe-App können die Beihilfeberechtigten künftig ihren Beihilfeantrag mit minimalem Aufwand bei der ZBB stellen. „Registrieren, Anmelden, Fotografieren, Absenden – das ist der Weg, einfach und schnell“, informierte der Finanzminister.

Künftig müssen die Beihilfeberechtigten keinen schriftlichen Antrag mehr ausfüllen und keine Belege mehr zusammenstellen. Das Kopieren und Versenden von Belegen entfällt vollständig. Durch den Wegfall des Postversandes entfallen auch die Portokosten. Die Belege kommen unmittelbar bei der ZBB an, sodass der Wegfall der Postlaufzeit zu einer Beschleunigung des Verfahrens führt.

Finanzminister Görke sagte: „Die Einführung der Beihilfe-App ist sehr komplex und bedarf umfangreicher Vorarbeiten. Neben den organisatorischen und technischen Anforderungen sind auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zwingend zu beachten. Vor diesem Hintergrund ist Ende dieses Jahres zunächst eine Pilotierungsphase im Finanzministerium geplant. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotierung ist dann der schrittweise Rollout der Beihilfe-App als alternativer Beantragungsweg für alle Beihilfeberechtigten des Landes Brandenburg vorgesehen. Bis dahin brauchen wir aber alle noch etwas Geduld.“

Darüber hinaus gibt es Neuerungen im Beihilferecht: Ab 1. Januar 2020 wird die pauschale Beihilfe als Alternative zur herkömmlichen Beihilfe mit ergänzender privater Krankenversicherung eingeführt. Damit wird eine neue Form der Beihilfegewährung in Gestalt einer Pauschale zur hälftigen Deckung der Kosten einer Krankheitskostenvollversicherung geschaffen. Die individuelle Wahlfreiheit der Beamtinnen und Beamten zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wird dadurch gefördert. „Das ist ein weiterer Schritt zur Steigerung der Attraktivität der Landesverwaltung und führt zur Stärkung der gesetzlichen Krankenversicherung“, bekräftigte Christian Görke diesen wichtigen Schritt. Die ZBB arbeitet derzeit mit Hochdruck an den hierfür erforderlichen Vorbereitungen. Neben einem Merkblatt und entsprechenden FAQ erstellt die ZBB ein Antragsformular, mit dem die pauschale Beihilfe beantragt werden kann. Der Leiter der ZBB, Thomas Stumper, ergänzte: „Um eine zeitgerechte Auszahlung der pauschalen Beihilfe zum 1. Januar 2020 zu gewährleisten, können Beschäftigte die Anträge bereits ab 1. Oktober 2019 bei der ZBB stellen.“

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Ident-Nr
94/2019
Datum
21.08.2019