Finanzielle Entlastung der Kommunen von Kosten des Bundes jetzt und nicht erst 2018

Finanzminister Görke: Ankündigung der Bundesregierung, Maßnahmen des Koalitionsvertrages weiterhin zu verschieben, ist nicht hinnehmbar

- Erschienen am 21.08.2014 - Presemitteilung 97/2014

Potsdam – Im Rahmen der Debatte um die gestern von der Bundesregierung beschlossene Entlastung der Kommunen um rund eine Milliarde Euro pro Jahr erinnerte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam daran, dass „es sich dabei keineswegs um ein zusätzliches Geschenk des Bundes an die Kommunen handelt. Der Bund beginnt jetzt damit, den Kommunen einen Teil der durch Bundesgesetze hervorgerufenen Kosten, insbesondere bei den Soziallasten, zu erstatten. Diese haben die Kommunen, abgesehen von Unterstützungsleistungen durch die Länder, bislang ohne ausreichende Gegenfinanzierung durch die Bundesregierung weitgehend alleine getragen. Auch die Wiedereingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist unter diesem Blickwinkel zu betrachten: Es war längst überfällig, dass sich der Bund finanziell an den Aufgaben beteiligt, für welche die Kommunen in Vorleistung gegangen sind.“

 

Insofern sei der gestrige Beschluss des Bundeskabinetts allenfalls ein Einstieg in die zugesagte Entlastung der Länder und Kommunen. Minister Görke kritisierte sehr deutlich die Verschiebung der meisten Vorhaben des Koalitionsvertrages auf unbestimmte Zeit oder gar auf 2018: „Dieses Verschieben, Vertrösten und Vertagen muss beendet werden. Seit Jahren wird von allen gesellschaftlichen Seiten zum Beispiel die Forderung an den Bund herangetragen, die Finanzierung der Kosten der Unterkunft gegenüber den Städten und Gemeinden zu klären. Der gestrige Beschluss des Bundeskabinetts ist daher keine Lösung, die dauerhaften Bestand hat und Planungssicherheit für die Kommunen garantiert.

 

Die Bundesregierung hatte darüber hinaus mit dem Koalitionsvertrag fünf Milliarden Euro Entlastung pro Jahr bei der Eingliederungshilfe zugesagt. Mit dem gestrigen Beschluss ist dieses Versprechen auf eine halbe Milliarde Euro zusammengeschrumpft, denn die andere Hälfte der nun beschlossenen eine Milliarde Euro steht nicht etwa für die Eingliederungshilfe zur Verfügung, sondern wurde für die Kosten der Unterkunft zweckgebunden. Das Paket entpuppt sich somit als eine Mogelpackung. Eine Entlastung der Kommunen von bundeseigenen Kosten sieht anders aus.“

 

Brandenburg hat sich deshalb im Verbund mit den Ländern des „Forums Finanzausgleich“ im Rahmen der Verhandlungen zur Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen dezidiert für die dringlichsten Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Kommunen durch den Bund eingesetzt. Darüber hinaus verwies Görke darauf, dass im Rahmen der bis 2019 notwendigen Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowohl der Länderfinanzausgleich als auch der ins Gespräch gebrachte Solidarpakt III zu verhandeln ist, der neben den Ländern und Kommunen insbesondere wirtschaftsschwache Regionen in Ost und West sowie Süd und Nord mit Infrastruktur- und weiteren Fördermitteln unterstützt.


 
 

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Ident-Nr
97/2014
Datum
21.08.2014