Erbschaftssteuer gerecht und bundeseinheitlich regeln
- Erschienen am - PresemitteilungZum Vorschlag des bayerischen Finanzministers Markus Söder, die Erbschaftsteuer zu regionalisieren, erklärt Finanzminister Christian Görke: „Der bayerische Vorschlag kommt nicht überraschend. Bayern will, wie so oft, einen Sonderweg, um Vermögende zu schützen. Mit diesem Vorstoß allerdings versucht Markus Söder von vornherein eine gerechte Regelung zur Erbschaftsteuer, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, auszuhebeln. Mir geht es bei der Reform der Erbschaftsteuer um ein Mehr an Steuergerechtigkeit, deshalb lehne ich den Vorschlag grundsätzlich ab.
Markus Söders Idee, die gesetzlichen Regelungen zur Erbschaftsteuer den Ländern zu überlassen, ist darüber hinaus mit Blick auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil aberwitzig, denn darin wird explizit klargestellt, dass diese nicht in die Länderkompetenz zu überführen ist. Eine weitere Zersplitterung des deutschen Steuersystems ist inakzeptabel, sie käme einem Rückfall in die Kleinstaaterei gleich, die abzulehnen ist. Ich fordere dazu auf, endlich ein tragfähiges Konzept zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf den Tisch zu legen und es kurzfristig umzusetzen. Ich unterstreiche dabei unsere Forderung nach einer grundsätzlichen Reform der Erbschaftsteuer, um sie aus dem fiskalischen und verteilungspolitischen Dornröschenschlaf zu holen .“
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Hintergrund:
Mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht zu weitreichende erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln als teilweise verfassungswidrig erkannt und für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz erklärt.
In einer abweichenden Meinung haben drei Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts darauf hingewiesen, dass nach dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes der Umverteilungsgedanke stärker als bisher bei der Ausgestaltung des Erbschaftsteuerrechts Berücksichtigung finden müsse.
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