Faltblatt "Steuertipps zu Handwerkerleistungen in privaten Haushalten“ neu aufgelegt

Bis zu 600 Euro Steuerermäßigung pro Jahr

- Erschienen am 21.03.2007 - Pressemitteilung 13/2007

Potsdam – Das Finanzministerium hat das Faltblatt „Steuertipps zu Handwerkerleistungen in privaten Haushalten“ jetzt in einer zweiten, überarbeiteten Auflage veröffentlicht. Dies teilte Finanzminister Rainer Speer heute in Potsdam mit.

Das Faltblatt informiert über die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen für die eigene Wohnung. Es ist ab sofort bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich und kann auch beim Finanzministerium (Telefon: 0331 / 866-6009) oder im Internet unter www.finanzamt.brandenburg.de bestellt werden. Die erste Auflage des Infoblatts hatte sich im vergangenen Jahr zu einem regelrechten „Renner“ entwickelt und war vergriffen. Jetzt stehen 40.000 weitere Exemplare zur Verfügung.

Privathaushalte erhalten seit dem 1. Januar 2006 eine Steuerermäßigung auf handwerkliche Leistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von bis zu 600 Euro pro Jahr. Grundlage ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Die steuerliche Förderung umfasst dabei allein die Arbeitskosten, d. h. die Aufwendungen für den Arbeitslohn der Handwerkerleistung und den hierauf entfallenden Anteil der Mehrwertsteuer. Privathaushalte können Arbeitskosten bis zu 3.000 Euro pro Jahr beim Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen und erhalten dann 20 Prozent Steuerermäßigung.

„Die Steuererstattung können Mieter und Eigentümer für Häuser, Wohnungen oder Grundstücke beantragen. Entscheidend ist, wer die Leistung bezahlt hat“, sagte Speer. Gefördert werden Handwerkerleistungen wie das Streichen und Tapezieren von Wänden, der Austausch von Fenstern, eine Erneuerung des Bodenbelags aber auch Garten und Wegebauarbeiten auf dem Wohngrundstück. „Wichtig für die Förderung ist, dass die Rechnung den Arbeitslohn und die Materialkosten getrennt ausweist“, betonte der Finanzminister.

Download der Pressemitteilung als PDF

Pressemitteilung: Faltblatt "Steuertipps zu Handwerkerleistungen in privaten Haushalten“ neu aufgelegt

Abbinder

Ident-Nr
13/2007
Datum
21.03.2007