Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerpflichtige

- Erschienen am 20.12.2021 - Pressemitteilung 64/2021

Potsdam – Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg auch dieses Jahr wieder während der Weihnachtsfeiertage keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen. Somit müssen Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen vom 23. bis einschließlich 30. Dezember nicht mit Vollstreckungen des Finanzamts rechnen, da diese den sogenannten „Weihnachtsfrieden“ wahren.

Es ist selbstverständlich, dass die große Mehrheit der ehrlichen Steuerpflichtigen darauf vertrauen kann, dass bei säumigen Bürgern Steuerrückstände von den Finanzämtern auch konsequent erhoben werden. Aber unter dem Weihnachtsbaum werden Außenstände nicht vollstreckt, das ist die gute Tradition des Weihnachtsfriedens, der während der Festtage gilt“, sagte Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam. Ausnahmen davon gebe es nur, wenn ansonsten ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde.

Wie das Finanzministerium weiter mitteilte, sind in den Tagen zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel Brandenburgs 13 Finanzämter und deren drei weitere Außenstellen telefonisch fast wie gewohnt zu den folgenden Zeiten zu erreichen:

Montag, 27.12.2021

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag, 28.12.2021

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch, 29.12.2021

geschlossen

Donnerstag vor Silvester, 30.12.2021

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Wie bisher schon müssen Besucherinnen und Besucher coronabedingt für persönliche Termine in einer der Service- und Informationsstellen der Finanzämter vorab Termine vereinbaren. Auch für Termine mit anderen Stellen im Finanzamt sind vorherige Terminvereinbarungen erforderlich.

Dabei gilt generell die 3G-Regel: Bürgerinnen und Bürger haben nur Zutritt zum Finanzamt, wenn sie nachweisen können, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel) und sich mittels eines Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) identifizieren können. Ausnahme: Kein Publikumsverkehr ist aktuell im Finanzamt Nauen möglich, das weiterhin wegen Umbauarbeiten geschlossen bleibt.

Brandenburgs Finanzministerium verweist ferner darauf, dass Vordrucke wie bisher auch nicht abgeholt werden müssen, sondern auf der Seite https://www.formulare-bfinv.de/ heruntergeladen oder beim Finanzamt schriftlich oder telefonisch angefordert werden können.

Generell empfiehlt das Finanzministerium, die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten des Online-Finanzamtes ELSTER unter www.elster.de oder auch andere Steuersoftware zu nutzen. Die elektronische Kommunikation ist sicher, schnell und erreicht direkt die zuständige Stelle im Finanzamt.

Allgemeine Informationen zu den Öffnungszeiten der Finanzämter und der Terminvereinbarung finden Sie unter: https://finanzamt.brandenburg.de

Mehr Informationen zum Online-Finanzamt ELSTER gibt es unter www.elster.de.