Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerpflichtige

- Erschienen am 20.12.2019 - Pressemitteilung 114/2019

Potsdam – Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg vom 23. bis einschließlich 30. Dezember keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen. Somit müssen säumige Steuerbürgerinnen und -bürger während der Weihnachtszeit nicht mit Vollstreckungen des Finanzamts rechnen, da diese den sogenannten „Weihnachtsfrieden“ wahren.

Es ist selbstverständlich, dass die große Mehrheit der ehrlichen Steuerpflichtigen darauf vertrauen kann, dass bei säumigen Zahlern Steuerrückstände von den Finanzämtern auch konsequent erhoben werden. Aber unterm Weihnachtsbaum werden Ausstände nicht vollstreckt, das ist die gute Tradition des Weihnachtsfriedens, der während der Festtage gilt“, hob heute in Potsdam Finanzministerin Katrin Lange hervor. Ausnahmen davon gebe es nur, wenn durch diese Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde.

Wie das Finanzministerium weiter mitteilte, haben die 13 Finanzämter und deren drei weitere Service- und Informationsstellen im Land Brandenburg am 27. und 30. Dezember 2019 Betriebsruhe. Das heißt, die Finanzämter sind im Zeitraum vom 24. Dezember 2019 bis einschließlich den 1. Januar 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.

Unberührt von diesen Schließtagen können Steuerpflichtige natürlich auch über die Weihnachtsfeiertage Schriftverkehr und Steuererklärungen per Post oder elektronisch über ELSTER an die Finanzämter senden.

 

Allgemeine Informationen zu den Öffnungszeiten der Finanzämter und der Service- und Informationsstellen im Land Brandenburg finden Sie unter:

https://finanzamt.brandenburg.de

Mehr Informationen zum Online-Finanzamt ELSTER gibt es unter www.elster.de.

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Ident-Nr
114/2019
Datum
20.12.2019