Finanzminister Christian Görke: „Weihnachtsfrieden“ für Brandenburgs Steuerzahlerinnen und -zahler

- Erschienen am 20.12.2018 - Presemitteilung 86/2018

Potsdam – Brandenburgs Steuerbürgerinnen und -bürger müssen sich während der Weihnachtszeit keine Sorgen wegen einer möglichen Vollstreckung durch das Finanzamt machen. Wie  in den letzten Jahren auch werden alle Finanzämter des Landes den „Weihnachtsfrieden“ wahren. „In der Zeit vom 21. Dezember bis einschließlich Jahresende werden die Finanzämter von Maßnahmen absehen, die besonders in der Weihnachtszeit belastend sein könnten“, teilte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam mit.

Im Detail heißt das, dass die Finanzämter keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen gebe es nur, wenn durch diese Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde. Dagegen würden wie in den Vorjahren Steuerbescheide auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit Steuererstattungen für die Steuerzahler nicht verzögert würden. „Während der Weihnachtstage und des Jahreswechsels soll sich niemand Sorgen wegen Steuerrückständen machen müssen“, begründete Görke den Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerzahler.

Brandenburgs Finanzminister bat dennoch darum, auch während der Weihnachtszeit fällige Steuern pünktlich zu entrichten. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen. Deshalb werden die Finanzämter auch in der Weihnachtszeit – wenn erforderlich – durch Mahnung an bereits fällige Steuern erinnern.

Die 13 Finanzämter und die drei weiteren Service- und Informationsstellen im Land schließen ab dem 22. Dezember für den Publikumsverkehr und stehen ab 2. Januar 2019 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

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Ident-Nr
86/2018
Datum
20.12.2018