"Weihnachtsfrieden" für Brandenburgs Steuerzahlerinnen und -zahler

- Erschienen am 20.12.2015 - Presemitteilung 151/2015

Potsdam – Brandenburgs Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen müssen sich während der Weihnachtszeit keine Sorgen wegen einer möglichen Vollstreckung durch das Finanzamt machen. Auch in diesem Jahr werden Brandenburgs Finanzämter den „Weihnachtsfrieden“ wahren. „In der Zeit vom 21. Dezember bis einschließlich 30. Dezember werden die Finanzämter von Maßnahmen absehen, die für die Steuerzahler belastend sein können“, teilte Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam mit.

„Während der Weihnachtstage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerrück-ständen machen müssen“, begründete Görke den Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerzahler. Im Einzelnen bedeute dies, dass die Finanzämter keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen gebe es nur, wenn durch diese Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde. Dagegen würden wie in den Vorjahren Steuerbescheide auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit Steuererstattungen für die Steuerzahler nicht verzögert würden.

Finanzminister Görke bat darum, auch während der Weihnachtszeit fällige Steuern pünktlich zu entrichten. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen.

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Ident-Nr
151/2015
Datum
20.12.2015