ELENA nicht verwechseln mit ELStAM
- Erschienen amDer Stopp des ELENA-Verfahrens betrifft nicht das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte beziehungsweise der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Darauf hat am 19. Juli 2011 das Bundesministerium der Finanzen hingewiesen.
Mit dem ELENA-Verfahren sollten von den Arbeitgebern Daten zum Arbeitsentgelt für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Zwecke zusammengefasst erhoben und gespeichert werden, darauf sollten dann verschiedene Behörden für ihre Verfahren und Bescheinigungen zugreifen dürfen. Dieses Verfahren ist nun eingestellt worden. Dagegen dient das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte lediglich dazu, die für den Einbehalt von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom Arbeitslohn erforderlichen Abzugsmerkmale wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge und gegebenenfalls andere Freibeträge – die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren – elektronisch zu speichern und dem Arbeitgeber zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich hat dieses Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale weiter Gültigkeit.
Mehr Informationen hierzu finden Sie im Internetangebot des
Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie
hier.