Katrin Lange: Freigabe von BER-Zuschüssen nur auf qualifizierter Entscheidungsgrundlage

Haushaltsvorbehalt des Parlaments angesichts der Vorgeschichte „sehr verständlich“

- Erschienen am 20.01.2022 - Presemitteilung 4/2022

Potsdam – Der Antrag für die Freigabe von Mitteln für den Flughafen BER wird dem Haushaltsausschuss eine qualifizierte Grundlage für seine Entscheidung bieten und allen Anforderungen der Landeshaushaltsordnung entsprechen. Er werde sich nicht allein auf das im Dezember 2021 vorgestellte Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stützen. Das sagte Finanzministerin Katrin Lange gestern Abend im Landtag anlässlich einer Beratung eines Antrags von BVB/Freie Wähler. Zugleich bekannte sich die Ministerin klar zur Zukunft des Flughafens: „Aus Gesellschaftersicht ist es erforderlich, dem Flughafen zunächst durch die Zeit der Pandemie zu helfen und ihn dann im Wege einer Teilentschuldung flott zu machen für die Zukunft. Das ist beides notwendig.“ Sie rechne zudem schon „recht bald“ mit einer Entscheidung der EU-Kommission über den Antrag auf Genehmigung von Gesellschaftermaßnahmen für die Finanzierung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB).

Die Rede der Ministerin in Gänze:

„Wir sind hier in Wahrheit gar nicht so weit auseinander, was das parlamentarische Verfahren angeht. Sondern es gibt hier einen eher grundsätzlichen Unterschied in der Frage, ob man den BER – wenn auch mit einigen Mühen – zukunftsfest gestalten kann oder nicht. Ihre Antwort ist: Nein. Meine Auffassung und die der anderen Gesellschafter ist: Ja. Das ist der eigentliche Kern der Differenzen, die hier immer wieder neu verhandelt werden.

Sie tragen Ihre Skepsis und Bedenken dazu hier immer wieder engagiert und sachlich vor, wie es sich für eine kritische Opposition gehört; und ich will auch keineswegs behaupten, dass die alle völlig aus der Luft gegriffen wären. Das ist natürlich nicht so. Nur muss man sich über diesen grundsätzlichen Unterschied in der Perspektive auf den BER schon im Klaren sein. Auch bei der heutigen Antragsberatung.

Dass die im Haushalt eingestellten Mittel für den BER gesperrt sind, halte ich ausdrücklich für richtig. Ich werde gelegentlich von der Presse gefragt, ob das nicht ein Risiko für den Flughafen ist, und meine Antwort darauf ist immer ein Nein. Auch die Parlamente sind mit dem BER seit Jahren schon viel Kummer und Ärger gewohnt und vor diesem Hintergrund ist der besondere Haushaltsvorbehalt aus meiner Sicht sehr verständlich.

An die Aufhebung dieser Sperre stellen die Abgeordneten zu Recht besondere Anforderungen. Ich finde das völlig in Ordnung. Das weiß auch die FBB. Unsere Aufgabe wird es sein, dem Ausschuss nachvollziehbare und gute Gründe für seine Entscheidung zu liefern. Und das wird auch mein Anliegen sein.

Ich will Ihnen in diesem Zusammenhang gerne bestätigen, dass sich der Antrag an den AHF nicht allein auf das am 7. Dezember 2021 vorgestellte Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stützen wird.

Dieses Gutachten ist ein Eröffnungsbericht; es bildet damit die Ausgangsbasis für die Überprüfung der von der FBB im Frühjahr 2022 vorzulegenden weiteren Aktualisierung des Businessplans. Denn auch für die Landesregierung ist es von entscheidender Bedeutung, dass ein tragfähiges Finanzierungskonzept der FBB vorliegt. Selbstverständlich ist das so.

Eine wesentliche Beurteilungsgrundlage dafür wird die aktuelle Businessplanung der Gesellschaft sein. Diese Businessplanung wird jeweils durch unabhängige Wirtschaftsprüfer überprüft. Diese Planung ist im Übrigen auch Gegenstand des laufenden Antrags des Bundes bei der EU-Kommission auf Genehmigung von Gesellschaftermaßnahmen für die Finanzierung der FBB. Ich rechne hier schon recht bald mit einer Entscheidung der Kommission.

Aus Gesellschaftersicht ist es erforderlich, dem Flughafen zunächst durch die Zeit der Pandemie zu helfen und ihn dann im Wege einer Teilentschuldung flott zu machen für die Zukunft. Das ist beides notwendig. Aber die Finanzierungsplanung der FBB sieht für 2022 noch keine Leistungen der Gesellschafter für eine Teilentschuldung vor, sondern erst ab 2023.

In einer Zeit, in der große Teile des Luftverkehrs immer noch am Boden liegen, müssen die Gesellschafter zu ihrem unter dieser Krise leidenden Unternehmen stehen – auch unbeschadet der strukturellen Probleme des BER, die mit der Corona-Krise nichts zu tun haben, sondern mit ganz anderen Ursachen.

Der AHF kann davon ausgehen, dass der Entsperrungsantrag eine qualifizierte Grundlage für seine Entscheidung enthalten und allen Anforderungen der Landeshaushaltsordnung entsprechen wird. Das versteht sich von selbst. Des vorliegenden Antrages bedarf es dazu aber nicht. Für die kritisch-konstruktive Begleitung dieses sehr schwierigen Themas durch BVB/Freie Wähler auch im Jahr 2022 darf ich mich aber trotzdem herzlich bedanken.“